Aufbewahrung
VORSICHT!
Gefahr durch ausgelaufe-
ne Batterieflüssigkeit und
Beschädigungsgefahr!
Wenn Sie die Wanduhr über einen
längeren Zeitraum lagern und die
Batterie noch eingesetzt ist, kann die
Batterie auslaufen und permanente
Schäden verursachen. Die Batterie-
säure (Elektrolyt) ist ätzend.
− Wenn Sie die Wanduhr über
einen längeren Zeitraum nicht
verwenden, lagern Sie die
Batterie separat. Lagern Sie die
Batterie so, dass sie für Kinder
unzugänglich ist.
− Entfernen Sie auslaufende Bat-
terien nicht mit bloßen Händen.
Tragen Sie dazu normale Haus-
haltsgummihandschuhe. Lassen
Sie die Batteriesäure nicht mit
Haut, Augen oder Schleimhäu-
ten in Kontakt kommen. Wenn
Ihre Haut jedoch mit Batterie-
flüssigkeit in Kontakt gekommen
ist, waschen Sie sich sofort die
Hände und konsultieren Sie bei
Bedarf einen Arzt.
− Wischen Sie die ausgelaufene
Batteriesäure mit einem feuch-
ten Tuch auf und entsorgen Sie
das Tuch über den Hausmüll.
1. Reinigen Sie die Wanduhr
(siehe Kapitel „Reinigung").
2. Nehmen Sie die eingelegte Bat-
terie aus dem Batteriefach und
lagern Sie sie ordnungsgemäß.
3. Bewahren Sie die Wanduhr an
einem sauberen, trockenen Ort auf.
Technische Daten
Produktname: Ultraflache Wanduhr
Modell:
FX 5854 J1,
FX 5854 F32,
FX 5852 A1,
FX 5852 B12
Artikelnummer: 64298
Batterie:
1× 1,5 V
LR03
(AAA)
Konformitätserklärung
Hiermit erklärt der Hersteller,
dass in Übereinstimmung
mit den grundlegenden An-
forderungen und den übrigen ein-
schlägigen Bestimmungen mit den
folgenden Europäischen Richtlinien
an diesem Gerät die CE-Kennzeich-
nung ange bracht wurde:
2011/65/EU RoHS
2014/30/EU EMC
Die EU-Konformitätserklärung kann
bei der auf der beiliegenden Ga-
rantiekarte angeführten Adresse
angefor dert werden.
Entsorgung
Verpackung entsorgen
Entsorgen Sie die Verpa-
ckung sortenrein. Geben Sie
Pappe und Karton zum Alt-
papier, Folien in die
Wertstoff-Sammlung.
Altgeräte entsorgen
(Gilt innerhalb der Europäischen
Union und in anderen europäischen
Ländern mit Systemen für die sepa-
rate Entsorgung recyclingfähiger
Materialien.)
Altgeräte dürfen nicht
über den Hausmüll ent-
sorgt werden!
Sollte das Gerät einmal nicht
mehr benutzt werden kön-
nen, so ist jeder Verbraucher
gesetzlich verpflichtet, Altgeräte ge-
trennt vom Hausmüll zu entsorgen,
beispielsweise bei einer Sammelstel-
le seiner Gemeinde/seines Stadtbe-
zirks. Dadurch wird sichergestellt,
dass Altgeräte fachgerecht entsorgt
und negative Auswirkungen auf die
Umwelt vermieden werden. Daher
sind elektrische Geräte mit dem ne-
benstehenden Symbol
gekennzeichnet.
Batterien und Akkus dür-
fen nicht über den Haus-
müll entsorgt werden! Als
Endverbraucher sind Sie
gesetzlich verpflichtet,
sämtliche Batterien und Akkus –
ganz gleich, ob sie gefährliche
Stoffe* enthalten oder nicht – bei ei-
ner Sammelstelle der Gemeinde/des
Stadtbezirks oder bei einem Händler
abzugeben, sodass sie umwelt-
freundlich entsorgt werden können.
*gekennzeichnet mit: Cd = Cadmi-
um, Hg = Quecksilber, Pb = Blei
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