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Sicherheit; Allgemeine Sicherheitsbestimmungen Und Verpflichtungen; Befähigte Personen - LOGICDATA LOGIClink Handbuch

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2 SICHERHEIT

2.1 ALLGEMEINE SICHERHEITSBESTIMMUNGEN UND
VERPFLICHTUNGEN
Generell gelten im Umgang mit dem Produkt folgende Sicherheitsbestimmungen und Verpflichtungen:
• Das Produkt darf nur in einwandfreiem und sauberem Zustand betrieben werden.
• Es ist verboten, jegliche Schutz-, Sicherheits- oder Überwachungseinrichtung zu entfernen, zu
ändern, zu überbrücken oder zu umgehen.
• Es ist verboten, das Produkt ohne schriftliche Freigabe von LOGICDATA umzubauen oder zu
verändern.
• Bei Störungen oder Schäden muss das Produkt umgehend ersetzt werden.
• Reparaturen sind verboten. Defekte Produkte sind als Ganzes zu ersetzen.
• Hardwareaustausch oder Änderungen der Systemkonfiguration sind nur im spannungslosen
Zustand erlaubt.
• Es dürfen nur befähigte Personen Arbeiten am System durchführen.
• Für den Betrieb des Systems gelten die nationalen ArbeitnehmerInnen-Schutzbedingungen,
sowie die nationalen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften.
2.2 BEFÄHIGTE PERSONEN
Produkte von LOGICDATA dürfen nur von befähigten Personen installiert und in Betrieb genommen wer-
den, die zur Installationsplanung, zum Einbau, zur Inbetriebnahme oder zur Wartung/Instandsetzung be-
rechtigt sind und die Dokumentation des Produktes gelesen und verstanden haben. Befähigte Personen
verfügen durch ihre Ausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die
erforderlichen Fachkenntnisse, um elektrische und mechatronische Produkte und Systeme gemäß den
allgemein gültigen Standards und den Richtlinien der Elektrotechnik und der Möbelherstellung prüfen,
beurteilen und handhaben zu können. Sie kennen und beachten die grundlegenden Vorschriften zur Ar-
beitssicherheit und Unfallverhütung und die für die spezielle Anwendung geltenden Grund- und Fachnor-
men.
Alle für die Anwendung relevanten Sicherheitsnormen und Richtlinien müssen berücksichtigt werden.
Der Möbelhersteller führt eine Sicherheitsbetrachtung des Gesamtsystems durch und ist für die Zertifizie-
rung des Gesamtsystems verantwortlich.
HANDBUCH LOGICLINK // SEITE 5

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