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Garantie; Eu-Konformitätserklärung - Kärcher RLM 4 Betriebsanleitung

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14 GARANTIE

Etwaige Material- oder Herstellungsfehler am Gerät beseitigen wir während der gesetzlichen Verjäh-
rungsfrist für Mängelansprüche entsprechend unserer Wahl durch Reparatur oder Ersatzlieferung. Die
Verjährungsfrist bestimmt sich jeweils nach dem Recht des Landes, in dem das Gerät gekauft wurde.
Unsere Garantiezusage gilt nur bei:
Beachten dieser Betriebsanleitung
Sachgemäßer Behandlung
Verwenden von Original-Ersatzteilen
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
Lackschäden, die auf normale Abnutzung zurückzuführen sind
Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf durch den ersten Endabnehmer. Maßgebend ist das Datum auf
dem Kaufbeleg. Wenden Sie sich bitte mit dieser Erklärung und dem Original-Kaufbeleg an Ihren
Händler oder die nächste autorisierte Kundendienststelle. Die gesetzlichen Mängelansprüche des Käu-
fers gegenüber dem Verkäufer bleiben durch diese Erklärung unberührt.
15 EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Hiermit erklären wir, dass die nachfolgend bezeichnete Maschine aufgrund ihrer Konzipierung und
Bauart sowie in der von uns in Verkehr gebrachten Ausführung den einschlägigen grundlegenden Si-
cherheits- und Gesundheitsanforderungen der EU-Richtlinien entspricht. Bei einer nicht mit uns abge-
stimmten Änderung der Maschine verliert diese Erklärung ihre Gültigkeit.
Produkt
RLM 4
Typ
Mähroboter
457462_a
Hersteller
Alfred Kärcher GmbH & Co. KG
Alfred-Kärcher-Str. 28 – 40
71364 Winnenden (Germany)
Tel.: +49 7195 14-0
Fax: +49 7195 14-2212
Einschlägige EU-Richtlinien
2006/42/EG (+2009/127/EG)
2014/30/EU
2009/125/EG
2011/65/EU
2014/53/EU
Die Garantie erlischt bei:
Eigenmächtigen Reparaturversuchen
Eigenmächtigen technischen Veränderungen
Nicht bestimmungsgemäßer Verwendung
Dokumentationsbevollmächtigter
S. Reiser
Angewandte harmonisierte Normen
EN 60335-1
EN 50636-2-107:2015
EN 61558-1
EN 61558-2-16
EN 62233:2008
EN 50563
EN 50581
Die Unterzeichnenden handeln im Auftrag
und mit Vollmacht der Geschäftsführung.
Winnenden, 2018/02/01
H. Jenner
Chief Executive
Officer
DE
S. Reiser
Head of
Approbation
35

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