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Funktions- Und Sicherheitsüberprüfung; Generelles - record system 20 Bedienungsanleitung

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7
Funktions- und Sicherheitsüberprüfung
7.1

Generelles

Gemäss geltender Gesetzesregelung ist der Betreiber einer automatischen Türanlage nach deren
Übergabe für den Unterhalt und die Benutzersicherheit verantwortlich.
Die regelmässige Kontrolle einzelner Elemente durch den Betreiber erfordert wenig Zeitaufwand und
dient insbesondere auch der Vermeidung von Unfällen, hervorgerufen durch unsachgemässen Um-
gang mit der Türanlage.
Prüfung
Im Rahmen der Prüfung werden Sicht- und Funktionsprüfungen durchgeführt, die sich insbesondere
auf die Türflügel, Führungen, Lagerungen, Begrenzungsvorrichtungen, Sensorik sowie die Sicherung
von Quetsch-, Scher- und Einzugsstellen erstrecken.
Bei Türsystemen in Flucht- und Rettungswegen werden zusätzlich alle sicherheitstechnischen Ein-
richtungen der Flucht- und Rettungswegfunktion überprüft.
Zur Dokumentation und Information des Betreibers wird das Prüfergebnis in einer Kontrollliste festge-
halten und muss vom Betreiber in diesem Prüfbuch mindestens ein Jahr lang deponiert werden.
Wartung
Bei der Wartung werden Lager, Gleitstellen und Kraftübertragung gereinigt und eingestellt. Relevante
Befestigungsschrauben werden überprüft und ggf. nachgezogen.
Es folgt die Funktionsprüfung der Schaltgeräte, Antriebe, Steuerungen, des Kraft- oder Energiespei-
chers und der Befehlsgeber, sowie die Einjustierung der Sicherheitseinrichtungen und die Einstellung
aller Bewegungsabläufe einschließlich der Endpunkte.
Der Probelauf mit abschließender Gesamtüberprüfung der Anlage wird durchgeführt.
Zur Dokumentation und Information des Betreibers wird der Anlagenzustand in einer Kontrollliste
festgehalten und muss vom Betreiber in diesem Prüfbuch mindestens ein Jahr lang oder bis zur
nächsten Prüfung / Wartung deponiert werden
102-020110468
Funktions- und Sicherheitsüberprüfung
WICHTIG
Das Prüfintervall gemäss der Herstellervorgabe ist mindestens 1x jährlich.
Wartungsintervall gemäss der Herstellerempfehlung ist mindestens 2x jährlich.
WICHTIG
Eine Auflistung der empfohlenen und geplanten Ersatz- und Verschleissteile ist
im Anhang ersichtlich oder kann bei Ihrer Servicestelle angefragt werden.
WICHTIG
Die Prüfungen und Wartungen dürfen nur durch einen Fachmann oder einer
dafür ausgebildeten Person durchgeführt werden. Die Autorisierung dieser Per-
sonen erfolgt ausschliesslich durch den Hersteller. Umfang, Ergebnis und Zeit-
punkt der periodischen Überwachung sind in einem Prüfbuch und einer Kontroll-
liste aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen sind beim Betreiber aufzubewahren.
V2.4
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