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Technische Unterlagen Bhkw; Rechtliche Anforderungen Für Die Aufstellung Von Blockheizkraftwerken; Anforderungen An Den Aufstellraum Des Blockheizkraftwerkes; Verbrennungsluftversorgung Und Lüftung - KW Energie smartblock 7,5 Betriebsanleitung

Bhkw-schaltschrank
Inhaltsverzeichnis

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3. Aufstellung und Anbindung

3.1. Technische Unterlagen BHKW

Die technischen Unterlagen des BHKW sind im Kapitel 10 dieser Betriebsanleitung zu finden:
Datenblatt und technische Zeichnungen (Abmessungen, Aufstellung, Anschlüsse)
3.2. Rechtliche Anforderungen für die Aufstellung von Blockheizkraftwerken
Die Aufstellung von Blockheizkraftwerken ist vor allem die Abgasführung durch den zuständigen
Bezirkskaminkehrer auf sichere Benutzbarkeit und Tauglichkeit hin prüfen zu lassen. Grundsätzlich sollte der
Bezirkskaminkehrer bereits in der Planungsphase zu Rate gezogen werden. Damit wird sichergestellt, dass
die Aufstellung und Abgasabführung den örtlichen Vorschriften entspricht. Maßgeblich für die Aufstellung
des BHKW und für die Abgasabführung sind die Vorschriften der Bauordnung, die Vorgaben der aktuellen
Feuerungsverordnung (FeuVO) sowie die Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen
(Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO) in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

3.3. Anforderungen an den Aufstellraum des Blockheizkraftwerkes

Der Aufstellraum darf nicht anderweitig genutzt werden, außer zur Lagerung von Brennstoff. Es dürfen zu
anderen Räumen keine Öffnungen vorhanden sein, außer dicht- und selbstschließende Türen. Der Raum
muss gelüftet werden können. Ausnahmen sind möglich, wenn die Nutzung des Raumes dies erfordert und
die Anlage sicher betrieben werden kann oder wenn der Raum in einem freistehenden Gebäude liegt, das
alleine dem Betrieb der Anlage sowie der Brennstofflagerung dient.
Das BHKW darf nicht aufgestellt werden in Treppenräumen, Fluren, Garagen und Räumen mit erhöhter
Explosions- oder Brandgefahr.
Die minimal erforderliche Raumhöhe für die Aufstellung des Blockheizkraftwerkes beträgt je nach BHKW-
®
®
Typ 2,0 m (smartblock
7,5 bis 33) und 2,5 m (smartblock
50). Diese Höhe muss auch im angegebenen
Wartungsbereich gegeben sein und darf nicht durch Leitungen usw. eingeschränkt werden. Damit die
Wartungsarbeiten uneingeschränkt durchgeführt werden können, müssen die angegebenen Freiflächen und
Wandabstände (siehe Aufstellzeichnung zur jeweiligen Anlage „Hinweis zur Aufstellung") eingehalten
werden. Eingeschränkte Platzverhältnisse erschweren und verteuern die Montage-, Wartungs- und
Reparaturarbeiten. Die lichte Türbreite zur Einbringung des jeweiligen BHKW ist zu beachten. Eine zerlegte
Einbringung des BHKW in den Aufstellraum kann über KW Energie angefragt und erfüllt werden.
Der Fußboden am Aufstellplatz muss waagrecht, eben und ausreichend tragfähig sein. Ein schwimmender
Estrich ist nicht geeignet. Der Fußboden soll keine offenporige Struktur haben, damit eine leichte Reinigung
möglich ist. Falls kein Fliesenbelag vorhanden ist, sollte ein ölfester Bodenanstrich aufgebracht sein. Bei
vorhandenem Bodengully beachten Sie bitte die Vorschriften nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Der Betriebsraum ist ständig trocken und sauber zu halten.
Um einen über das normale Maß hinausgehenden Staubgehalt in der Ansaugluft zu vermeiden, sollte der
Betriebsraum möglichst staubfrei sein. Die maximal zulässige Temperatur im Betriebsraum beträgt 35°C.
Der Betriebsraum muss zu jeder Zeit frostfrei sein. Auch ein nicht in Betrieb befindliches BHKW muss einen
frostfreien Standort haben.
Eine gute Zugänglichkeit des BHKW mit Schaltschrank und aller Nebenaggregate ist jederzeit zu
gewährleisten. Die Wartungsflächen sind grundsätzlich frei zu halten.
3.4. Verbrennungsluftversorgung und Lüftung
Die Verbrennungsluft wie auch die Zuluft für die Haubenlüftung (bei allen smartblock® s sowie bei
smartblock® 33 und 50) muss direkt aus dem Aufstellraum angesagt werden! Direkte Frischluftversorgung
aus dem Freien, mittels einem angebrachten Kanal, ist untersagt. Bei kalten Außentemperaturen besteht
sonst akute Einfriergefahr.
Die Verbrennungsluftversorgung gilt als nachgewiesen, wenn das BHKW in einem Raum aufgestellt ist, der
über eine (oder zwei) ins Freie führende Öffnung entsprechend der Feuerungsverordnung verfügt. Die
FeuVO Bayern schreibt bis 50 kW Feuerungswärmeleistung einen lichten Querschnitt von mindestens 150
cm² oder zwei Öffnungen von je 75 cm² oder Leitungen ins Freie mit strömungstechnisch äquivalenten
Querschnitten vor. Für jedes weitere kW müssen zusätzlich 2 cm² zur Verfügung gestellt werden.
3.2
KW Energie GmbH & Co. KG

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