DINO 135TB
5 ALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
Vor Inbetriebnahme der Hubarbeitsbühne die Betriebsanleitung sorgfältig durchlesen!
Die Betriebsanleitung sollte an dem dafür vorgesehenen Platz an der Hubarbeitsbühne aufbewahrt
werden.
Es ist sicherzustellen, dass alle Personen, die mit der Hubarbeitsbühne arbeiten, in die Funktion der
Arbeitsbühne eingewiesen sind und sich mit der Betriebsanleitung vertraut gemacht haben.
Alle Anweisungen und Hinweise des Herstellers müssen sorgfältig eingehalten werden.
Alle Vorschriften zur Sicherheit und Unfallverhütung sind strikt einzuhalten!
Bremskeile vor dem Abkuppeln der Hubarbeitsbühne anbringen.
Die Hubarbeitsbühne darf nur von einer speziell geschulten und mit dem Gerät gut vertrauten,
mindestens achtzehn (18) Jahre alten Person mit schriftlicher Genehmigung des Arbeitgebers
bedient werden.
Im Arbeitskorb dürfen sich höchstens 2 Personen gleichzeitig aufhalten und maximal
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fünfundfünfzig (55) kg Zuladung befinden. Die zulässige Gesamtzuladung (inkl. Personen)
beträgt zweihundertfünfzehn (215) kg.
Der Arbeitskorb darf nur benutzt werden, wenn gewährleistet ist, dass das Fahrgestell sicher
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abgestützt ist.
Bei der Abstützung des Rahmens die Tragfähigkeit und Neigung der Abstützfläche
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berücksichtigen.
Auf instabilem Untergrund sind zusätzliche Stützteller von ausreichender Größe unter den
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Stützbeinen anzubringen. Bei der Auswahl zusätzlicher Stützteller ist sicherzustellen, dass die
Metall-Stützbeine nicht abgleiten gleiten können.
Beim Einsatz der Hubarbeitsbühne sind stets die Wetterbedingungen, wie Wind,
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Sichtverhältnisse, Außentemperatur, Regen usw. zu berücksichtigen, um dadurch verursachte
Gefahrsituationen zu vermeiden.
Die Hubarbeitsbühne darf nur in Transportstellung bewegt werden, wobei sich keine
Personen oder Gegenstände im Korb befinden dürfen.
Ein Einsatz ist untersagt,
bei Temperaturen unter -20°C oder
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bei Windstärken über 12,5 m/s
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