ALLGEMEINE GARANTIEBEDINGUNGEN
Falls das gekaufte Produkt nicht vom Verkäufer in Betrieb genommen wird, fängt die Garantiefrist erst ab dem Tag der
Inbetriebnahme des Produkts an zu laufen. Das auch nur dann, wenn der Käufer die Inbetriebnahme spätestens bis 3 Wochen
nach der Übernahme bestellt hat. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass er in der Garantiefrist, die die gesetzliche
Grantiefrist nach BGB überschreitet, keinen Austausch von Produkt oder Zurücktretung vom Kaufvertrag verlangen kann.
1.
Bei der Produktreklamation ist ein Kaufbeleg vorzulegen das folgende Angaben beinhaltet: Vorname und Name, Bezeichnung
und Handelsname, Wohnort und Garantieschein, falls der Käufer es vom Verkäufer erhalten hat. Bei Nichteinhaltung der Pflicht
zur Ausgabe von Garantieschein ist die Gültigkeit der Garantie nicht berührt.
2.
Das Produkt (zur Garantiereparatur werden nur komplette Anlagen angenommen) kann nur in der Grantiefrist und nur beim
Verkäufer reklamiert werden wo es gekauft wurde. Nachfolgend ist der Verkäufer verpflichtet das Produkt einem autorisierten
Service oder dem Hersteller zu übergeben.
3.
Bedingung zur Anerkennung der Rechte aus der Garantie ist die Durchführung der Installation von einer beauftragten Person
mit gültiger Bescheinigung vom Hersteller.
Diese Garantie bezieht sich NICHT auf:
4.
-
Produkt, das nicht von einer zertifizierten Person mit gültiger Bescheinigung und auch nicht vom Hersteller in Betrieb
genommen wurde,
-
Beschädigungen durch Feuer, Wasser, statische Elektrizität, Überspannung in dem Stromnetz oder im öffentlichen Stromnetz,
Unfall, nicht sachgemäße Verwendung vom Produkt, Abnutzung oder mechanische Beschädigung,
-
Verunreinigung vom Produkt und dessen Reinigung,
-
Beschädigung die durch nicht sachgemäße Installation, Modifikation oder eine Art der Benutzung, die der Bedienungsanleitung,
technischen Normen oder gültigen Sicherheitsvorschriften nicht entspricht, verursacht wurde,
-
Beschädigungen am Transportweg, die durch falsche Manipulation mit dem Produkt oder Produktbehandlung im Widerspruch
zur Bedienungsanleitung entstanden sind,
-
auf DEGA-Produkte, die mit anderen als Original-DEGA-Produkten einschließlich Verbrauchsmaterial und Zubehör
benutzt wurden,
-
auf Teile, die schneller Abnutzung unterliegen und Verbrauchsmaterial (z. B. Folienschilder, Dichtungen usw.), die sich im
üblichen Betrieb beschädigen und auch auf übliche Abnutzung vom Produkt oder dessen Teile durch üblichen Betrieb.
5.
Eine Reklamation vom Produktmangel, der ohne Folgen angemessen schnell zu beseitigen ist, wird immer durch Reparatur oder
Austausch der Teile gelöst, in diesem Fall widerspricht es der Natur der Sache das ganze Produkt umzutauschen (BGB).
6.
Der Käufer, der das Recht auf Garantiereparatur ausübt, hat keinen Anspruch auf die Herausgabe der ausgetauschten Teile.
7.
Die Garantiefrist kann aufgrund eines individuellen Vertrages bis auf 48 Monaten verlängert und auch der Umfang der Garantie
erweitert werden. Nähere Informationen können bei konkreter Geschäftverhandlung gewonnen werden.
8.
Volle Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen und Reklamationsordnung ist auf www.dega.cz zu finden.
Hersteller: DEGA CZ s.r.o., K Žižkovu 640/9, 190 00 Prag 9, Tschechische Republik
DIČ: CZ 279 029 43, IČO: 279 02 943; Telefon (cz) : +420 774 447 660-5, Fax: +420 227 203 512
E-mail: info@dega.cz , Web: www.dega.cz
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USER MANUAL VER.: 11DEGANBXYL201210
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