2. Allgemeine Hinweise
Vor dem Aufstellen und der Installation Ihres Kaminofens Dito ist ein Gespräch mit
Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister zu führen. Er berät Sie über bau-
rechtliche Vorschriften, Tauglichkeit Ihres Schornsteines und führt die Abnahme Ihres
Ofens durch. Die Schornsteinberechnung erfolgt nach DIN 4701 bzw. DIN EN 13384
mit dem in dieser Anleitung angegebenen Wertetripel.
Kaminöfen der Bauart 1 dürfen ausschließlich mit geschlossener Feuerraumtür be-
trieben werden. Sie sind stets geschlossen zu halten auch dann, wenn sie nicht in Be-
trieb sind. Kaminöfen der Bauart 1 sind nach DIN 18891 bzw. DIN EN 13240 geprüft
und sind für die Mehrfachbelegung eines Schornsteines zugelassen.
Es sind die jeweiligen landesspezifischen Richtlinien und Vorschriften insbesondere die
jeweilige FeuVO des Bundeslandes bei der Aufstellung und Betrieb Ihres Kaminofens
und beim Anschluss an den Schornstein zu beachten.
3. Montage des Kaminofens
3.1. Grundsätzliche Anforderung an die Aufstellung
Feuerstätten dürfen nur in Räumen und an Stellen aufgestellt werden, bei denen
nach Lage, baulichen Umständen und Nutzungsart Gefahren nicht entstehen.
Die Grundfläche des Aufstellraumes muss so gestaltet und groß sein, dass die Feuer-
stätte Ordnungsgemäß und Bestimmungsgemäß betrieben werden kann.
Bei der Installation, Anschluss und Betrieb des Kaminofen Dito sind alle notwendigen
nationalen und europäischen Normen sowie örtliche Vorschriften (DIN, DIN EN, Lan-
desbauverordnungen, Feuerungsverordnungen, etc.) zu beachten!
Eine Mehrfachbelegung des Schornsteins ist möglich, da der Kaminofen Dito über
eine Selbstschließende Feuerraumtür und einer Nennwärmeleistung von = 11KW ver-
fügt. Alle anderen Feuerstätten müssen auch für die Mehrfachbelegung zugelassen
sein!
Ihr Kaminofen Dito entnimmt die Verbrennungsluft dem Aufstellungsraum (raumluft-
abhängige Betriebsweise). Es ist sicherzustellen, dass der Aufstellungsraum ausrei-
chend mit Frischluft versorgt wird (näheres in der Länder spezifischen FeuVO).
3.2. Aufstellort
Ihr Kaminofen darf nicht aufgestellt werden:
1. in Treppenräumen, außer in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen,
2. in allgemein zugänglichen Fluren
3. in Garagen
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