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Regelung Für Witterungsgeführten Betrieb - Codieradressen Anpassen; Dichtheitsprüfung Az System (Ringspaltmessung); Brennereinsatz Und Dichtung Prüfen - Viessmann vitodens 100 Serviceanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Durchführung
(Fortsetzung)
E
rstinbetriebnahme
E
rstinbetriebnahme
A
A Verbrennungsluft Mess-Stelle (Zuluft)
W
artung
B
C
D
A
11. Regelung für witterungsgeführten Betrieb - Codieradressen anpassen
Die Regelung muss je nach Ausstattung der Anlage angepasst werden, siehe
Seite 46.
Arbeitsschritte zur Codierung und Übersicht der Codieradressen ab Seite 47.
12. Dichtheitsprüfung AZ System (Ringspaltmessung)
Für die gemeinsam mit dem Gas Wandkessel geprüften Abgas /Zuluftsysteme
entfällt in einigen Bundesländern (z.B. Nordrhein Westfalen) die Dichtheitsprüfung
durch den Bezirksschornsteinfegermeister bei der Inbetriebnahme.
In diesem Fall empfehlen wir, dass der Heizungsfachbetrieb bei der Inbetrieb
nahme der Anlage eine vereinfachte Dichtheitsprüfung durchführt. Dafür ist es ausrei
chend, die CO
Konzentration in der Verbrennungsluft im Ringspalt der AZ Leitung zu
2
messen.
Die Abgasleitung gilt als ausreichend dicht, wenn sich keine höhere CO
tration in der Verbrennungsluft als 0,2% oder keine kleinere O
20,6% ergibt.
Werden höhere CO
oder kleinere O
2
Abgasleitung bei einem statischen Überdruck von 200 Pa erforderlich.
13. Brennereinsatz und Dichtung prüfen
Erstinbetriebnahme und Wartung
Konzentration als
2
Werte gemessen, ist eine Druckprüfung der
2
1. Anlagenschalter an der Regelung
und Netzspannung ausschalten.
2. Gasabsperrhahn schließen und
sichern.
3. Abdeckhaube A abnehmen.
4. Schraube links am Brennerdeckel B
herausdrehen, Schrauben rechts
lösen (Gummistopfen oberhalb ent
fernen).
Sicherheitshinweis!
Der Brenner kann noch heiß sein.
5. Brennerdeckel B etwas nach links
schieben und nach vorn herausneh
men.
6. Dichtung C abnehmen und Brenner
einsatz D herausnehmen.
Vorsicht!
Brennereinsatz nicht auf Flammkörper
(Drahtgewebe) ablegen!
7. Brennereinsatz auf Beschädigung
prüfen.
Falls erforderlich austauschen.
Konzen
2
13

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