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D
Bei Abluftbetrieb der Dunstabzugs-
haube und gleichzeitigem Betrieb
schornsteinabhängiger Feuerungen (wie
z. B. Gas-, Öl- oder Kohleheizgeräte,
Durchlauferhitzer, Warmwasserbereiter)
muss für ausreichend Zuluft gesorgt
werden, die von der Feuerstätte zur
Verbrennung benötigt wird.
Ein gefahrloser Betrieb ist möglich, wenn
der Unterdruck im Aufstellraum der
Feuerstätte von 4 Pa (0,04 mbar) nicht
überschritten wird.
Dies kann erreicht werden, wenn durch
nicht verschließbare Öffnungen, z. B. in
Türen, Fenstern und in Verbindung mit
Zuluft-/Abluftmauerkasten oder durch
andere techn. Maßnahmen, wie
gegenseitige Verriegelung o. ä., die
Verbrennungsluft nachströmen kann.
Bei nicht ausreichender Zuluft besteht
Vergiftungsgefahr durch zurückgesaugte
Verbrennungsgase.
Anmerkung: Bei der Beurteilung muss
immer der gesamte Lüftungsverbund der
Wohnung beachtet werden. Bei Betrieb
von Kochgeräten, z. B. Kochmulde und
Gasherd wird diese Regel nicht
angewendet.

Vor der Montage

Das Gebläse muss mindestens 2 m
entfernt von der Dunstabzugshaube
montiert werden.
Das Gebläse nicht in der Nähe von
Fenstern, Türen oder Terassen montieren.
Das Gebläse an einer
Stelle montieren,
– die Geräusch- und Geruchsbelästigung
von Anwohnern und Nachbarn
ausschließt,
– die Zugänglichkeit für Wartung und
Reparatur ermöglicht.
Die Steckverbindungen der
Elektrokabel müssen innerhalb des
Gebäudes sein.
An den Verbindungsrohren zur
Dunstabzugshaube darf keine Reduzierung
von l 150 mm vorgenommen werden.
Einen zusätzlichen Schalldämpfer für Rohr
l 150 mm können Sie beim Fachhandel,
als Sonderzubehör erwerben.
Vorbereiten der Wand
Die Wand muss eben und senkrecht
sein.
Für festen Halt der Dübel ist zu sorgen.
Gewicht: 7,0 kg.
Konstruktionsänderungen im Rahmen der technischen
Entwicklung bleiben vorenthalten.
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