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Allgemeine Hinweise; Gesetzliche Bestimmungen Für Den Einbau - Webasto Thermo Top V Werkstatt-Handbuch

Wasserheizgerät
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Inhaltsverzeichnis

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1 Einleitung
darf nur mit dem auf dem Typschild angegebenen
Kraftstoff und der auf dem Typschild angegebenen
Nennspannung betrieben werden.
muss bei starker Rauchentwicklung, ungewöhnlichen
Brenngeräuschen oder Brennstoffgeruch durch
sofortiges Ausschalten und Entfernen der Sicherung
außer Betrieb gesetzt werden. Die
Wiederinbetriebnahme darf erst nach einer
Überprüfung des Gerätes ausschließlich von Webasto
geschultem Personal erfolgen.
muss mindestens einmal im Jahr, bei kaltem Motor und
kleinster Gebläseeinstellung, für 10 Minuten in Betrieb
genommen werden.
muss alle 2 Jahre, spätestens zu Beginn der Heizperiode,
fachmännisch geprüft werden.
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche:
Die Nichtbeachtung der fahrzeugspezifischen
Einbauanleitung/Bedienungsanweisung und der darin
enthaltenen Hinweise führen zum Ausschluß der
Gewährleistung seitens Webasto. Gleiches gilt auch für
nicht fachmännisch oder nicht unter Verwendung von
Originalersatzteilen durchgeführte Reparaturen. Diese
hat das Erlöschen der Typgenehmigung des Heizgerätes
und damit der Allgemeinen Betriebserlaubnis / EG
Typgenehmigung zur Folge. Wir schließen ferner in den
genannten Fällen unsere Haftung für leicht fahrlässige
Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche
nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung
von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig
vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen
unserer Erfüllungsgehilfen.
1.4.2 Gesetzliche Bestimmungen für den Einbau
Für die Heizgeräte Thermo Top V bestehen
Typgenehmigungen nach den EG-Richtlinien 72/245/EWG
(EMV) und 2001/56/EG (Heizung) mit den EG-
Genehmigungsnummern:
e1*72/245*2006/96*1232*__
e1*2001/56*2006/119*0018*__
Für den Einbau sind in erster Linie die Bestimmungen des
Anhang VII der Richtlinie 2001/56/EG und die
Bestimmungen lt. Einbauanweisung zu beachten.
HINWEIS:
Die Bestimmung dieser Richtlinie sind im Geltungsbereich
der Rahmenrichtlinie EWG/70/156 und/oder EG/2007/46
(für neue Fahrzeugtypen ab 29.04.2009) bindend und
sollten in Ländern in denen es keine speziellen Vorschriften
gibt ebenfalls beachtet werden.
102
www.standheizungs-shop.de
1.4.3 Allgemeine Hinweise
Einige Fahrzeughersteller haben Komponenten wie die Zu-/
Standheizung mit einem Bauteileschutz versehen.
Bei diesen Fahrzeugen muss nach Gerätetausch bei einer
Fachwerkstatt des jeweiligen Herstellers das neue Gerät
freigeschalten werden.
Bitte beachten Sie, dass dies für den Kunden in der Regel mit
geringen Zusatzkosten verbunden ist.
Thermo Top V

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