10. Verhalten bei Störungen
Beim Auftreten von Störungen sind die Arbeiten einzustellen.
Falls gefahrlos möglich, ist die Zugeinrichtung zu entspannen.
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Defekte an Komponenten des Zargenkillers sind dem Hersteller
mitzuteilen.
Die weiteren Vorgehensweisen sind Kapitel 11. zu entnehmen.