Vor der Bedienung des Zargenkillers ist die Bedienungsanleitung
des Seilzuges (Anlage) zu lesen.
Die darin beschriebenen Sicherheitshinweise sind zu beachten.
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Der Betreiber des Zargenkillers hat auf der Grundlage dieser
Gebrauchsanleitung unter Berücksichtigung der beiliegenden
Bedienungsanleitung des Seilzuges eine Betriebsanweisung (BAW)
zu erarbeiten.
Die jeweiligen Bedienpersonen sind anhand der BAW mindestens
einmal jährlich zu unterweisen. Die Durchführung der Unterweisung
ist zu dokumentieren.