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Zulassung Und Kennzeichnung - Albrecht AE 8000 Bedienungsanleitung

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Zulassung und Kennzeichnung

Die AE 8000 entspricht den Zulassungsbestimmungen BAPT 222 ZV
104 bzw. ETS 300135 (AE 8000 FM), den EG-Richtlinien
89/336/EWG und 73/23/EWG , sowie den Bestimmungen des EMV-
Gesetzes ist daher mit einem Zulassungszeichen (deutsche Version
mit Kennzeichnung AFM80, Europa- Version mit EG-Zulassung
CEPT- PR 27) und dem CE-Zeichen gekennzeichnet.
Mitte 2000 werden die bisherigen nationalen Zulassungszeichen
Entsprechend
einer
neuen
Europarichtlinie
(R&TTE-Direktive)
vollständig durch eine CE-Kewnnzeichnung ersetzt. Sie werden dann
bei neueren geräten nur noch das CE-Zeichen, gefolgt von einer
Kennziffer und einer Geräteklassenkennzeichnung vorfinden.
Maßgeblich für das Betreiben des Gerätes sind dann alleine die
Angaben auf der Verpackung und in der Bedienungsanleitung.
Die Anforderungen des EMV-Gesetzes bzw. der Europa-Richtlinien
werden erfüllt, wenn das Gerät bestimmungsgemäß entsprechend
den Vorgaben dieser Bedienungsanleitung eingesetzt wird und dabei
beachtet wird, daß die maximale Länge aller am Funkgerät
angeschlossener NF-und unabgeschirmter Verbindungskabel nicht
mehr als 3 Meter beträgt.
Das Funkgerät entspricht den Normen
ETS 300 135 bzw. BAPT 222 ZV 102, BAPT 222 ZV 104
ETS 300 680-1 (FM) bzw. ETS 300 680-2 (AM)
EN 60950
Ihre AE 8000 ist nach der R&TTE-Richtlinie in die Geräteklasse 2
eingestuft. Die deutsche Version mit 80 Kanälen FM und 12 Kanälen
AM darf nur in Deutschland benutzt werden, die Europa-Version in
allen
EU
Staaten
und
einigen
Nicht-EU-Ländern,
die
das
entsprechende CEPT / ERC-Abkommen anwenden.
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