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Rechtliche Hinweise; Funken Im Ausland - Albrecht AE 8000 Bedienungsanleitung

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In Deutschland sind die Kanäle 24, 25, 52, 53, 76 und 77 für Packet-
Radio freigegeben. Welche Kanäle im Ausland freigegeben sind,
erfragen Sie bitte im jeweiligen Land.

Rechtliche Hinweise

Die deutsche Version AE 8000 ist als CB-Funkgerät für AM und FM
anmelde- und gebührenpflichtig. Sie müssen es bei der zuständigen
Außenstelle der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und
Post (RegTP) anmelden.
Sie finden die RegTP-Anschrift entweder im Telefonbuch oder Sie
können sie direkt bei der RegTP-Zentrale in Mainz unter der
Telefonnummer 06131/ 18-0 erfahren.
Beim CB-Funk gibt es auf den Kanälen 41 bis 80 zur Zeit in Deutsch-
land Betriebseinschränkungen in bestimmten Regionen entlang der
den Grenzen zu den Nachbarländern. Wenn Sie im Grenzgebiet
wohnen, erkundigen Sie sich bitte bei der RegTP, ob Ihr Wohnort auf
der Liste verzeichnet ist (Amtsblatt 31/96, Seite 1791).
Innerhalb dieser "Sperrzonen" ist das Senden auf den Kanälen 41
bis 80 verboten, bzw. nur mit einer Sondergenehmigung erlaubt, die
Sie unter Umständen auf besonderen Antrag erhalten können. Eine
derartige Sondergenehmigung kann von einem kostenpflichtigen
Gutachten abhängig gemacht werden und je nach Fall kostspielig
werden.
Die Europaversion AE 8000 FM ist dagegen anmelde- und gebühren-
frei zu betreiben, das gilt auch für viele andere europäische Länder,
in die Sie Ihr Gerät ohne Probleme z.B. im Urlaub mitnehmen dürfen.

Funken im Ausland

CB-Geräte mit 80 Kanälen nach deutscher Norm dürfen zur Zeit
leider (noch) nicht im Ausland benutzt werden. Es gibt leider auch
kein vergleichbares Abkommen, wie es bereits als sogenannte
"Berechtigungskarte" (Circulation Card) für 40 Kanal-Geräte existiert.
Die CB-Fachzeitschriften (z.B. die "CB-Funk" aus dem Verlag für
Technik und Handwerk) werden sicherlich die entsprechenden
Bedingungen veröffentlichen, sobald mit einem solchen Abkommen
für das Ausland gerechnet werden kann.
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