1.
Beschreibung
Die Geräte sind für die angegebenen Temperaturberei-
che konzipiert. Sollten sie mehrere Tage außerhalb des
vorgesehenen Temperaturbereichs betrieben werden,
so ist ein schwerwiegender Defekt des Kältesatzes nicht
auszuschließen.
1.1
Kühlaggregat
EVO-COOL CS 500, CS 900, CS 1300, CS 1500, CS 2000,
CS 2500, CS 3000
Die Geräte sind konzipiert für die Kühlung von Räumen,
in den Waren bei +20°C bis -5°C gelagert werden.
1.2
Tiefkühlaggregat
EVO-COOL FS 900, FS 1200, FS 1400, FS 2000, FS 2500,
FS 3000
Die Geräte sind konzipiert für die Kühlung von Räumen,
in den Waren bei -5°C bis -25°C gelagert werden.
2.
Allgemeine Hinweise
2.1
Auszug aus unseren Gewährleistungsbedingungen
Die Gewährleistung beträgt 1 Jahr. Der Anspruch beginnt
mit dem Tag der Auslieferung, welcher durch Lieferschein
oder Rechnung nachzuweisen ist. Innerhalb der Gewähr-
leistungsfrist werden Funktionsfehler, die auf mangelhaf-
te Ausführung bzw. Materialfehler zurückzuführen sind,
kostenlos beseitigt.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Folgeschä-
den, sind ausgeschlossen.
Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden,
die entstanden sind aus ungeeigneter oder unsachge-
mäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbe-
triebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürlicher
Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung,
aus chemischen oder elektrochemischen und elektri-
schen Einfl üssen, sofern sie nicht auf unser Verschulden
zurückzuführen sind, aus Nichtbeachtung der Montage-,
Betriebs- und Wartungsanleitungen, aus unsachgemä-
ßen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch
den Käufer oder Dritte und aus Einwirkungen von Teilen
fremder Herkunft.
Die Gewährleistung erlischt auch, wenn der Kältekreislauf
von unbefugter Seite geöff net wurde, Eingriff e in den
Systemaufbau erfolgt sind oder die Seriennummer am
Gerät verändert oder unkenntlich gemacht wurde.
Allgemeiner Hinweis (Haftung): Die Angaben dieser Technischen Unterlage dienen der Beschreibung. Zusagen in Bezug auf Vorhandensein
bestimmter Eigenschaften oder einen bestimmten Zweck bedürfen stets besonderer schriftlicher Vereinbarung.
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2.2
Normen und Vorschriften
Das EVO-COOL Aggregat wurde nach den zum Zeitpunkt
der Herstellung gültigen Normen und Vorschriften ge-
baut und geprüft.
Es entspricht der BGR 500 Kapitel 2.35,
EMV-Richtlinie 2004/108/EG
Niederspannung 2006/95/EG
u.a. Richtlinien.
Das Gerät wurde im Werk auf Dichtheit des Kältekreislau-
fes und auf Funktion geprüft.
2.3
Anforderungen an den Aufstellungsraum
Das Kühlaggregat darf nicht im Freien aufgestellt werden.
Das Kühlaggregat ist für freies Ansaugen und freies
Ausblasen von Luft ausgelegt. Falls Luftkanäle unum-
gänglich sind, bedürfen diese eine Projektierung durch
die Kältefachfi rma.
Vor den Ansaug- und Ausblasöff nungen des Kühlaggre-
gates muss genügend freier Raum vorhanden sein, um
eine gute Luftführung zu gewährleisten:
- mindestens 250 mm vor allen Ansaug- und Ausblasöff -
nungen
Sollte dieser Abstand nicht eingehalten werden können,
so muss durch geeignete Maßnahmen (Luftleitblech,
Luftkanäle, zusätzliche Ventilatoren) die Luftführung
gewährleistet werden.
Aggregat nicht einsetzen in Bereichen, in denen mit
starken magnetischen Störimpulsen zu rechnen ist und in
der Nähe von Sendeantennen.
Aggregat nicht in explosionsgefährdeter Umgebung
aufstellen!
Aggregat nicht in feuergefährdeten Betriebsstätten
aufstellen!
Das sind gem. DIN VDE 0100-482 (VDE 0100 Teil 482):
1997-08
Räume oder Orte oder Stellen in Räumen oder im Freien, bei
denen die Gefahr besteht, dass sich nach den örtlichen und
betrieblichen Verhältnissen leichtentzündliche Stoff e in
gefahrdrohender Menge den elektrischen Betriebsmitteln
so nähern können, dass höhere Temperaturen an diesen
Betriebsmitteln oder Lichtbögen eine Brandgefahr bilden.
Hierunter können fallen: Arbeits-, Trocken-, Lagerräume oder
Teile von Räumen sowie derartige Stätten im Freien, z. B.
Papier-, Textil- oder Holzverarbeitungsbetriebe, Heu-, Stroh-,
Jute-, Flachslager.
Technische Änderungen vorbehalten!
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