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Beschreibung; Kühlaggregat; Tiefkühlaggregat; Allgemeine Hinweise - Viessmann EVO-COOL CS 500 Montage- Und Bedienungsanleitung

Kühlaggregat und tiefkühlaggregat
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Inhaltsverzeichnis

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1.

Beschreibung

Die Geräte sind für die angegebenen Temperaturberei-
che konzipiert. Sollten sie mehrere Tage außerhalb des
vorgesehenen Temperaturbereichs betrieben werden,
so ist ein schwerwiegender Defekt des Kältesatzes nicht
auszuschließen.
1.1
Kühlaggregat
EVO-COOL® CS 500, CS 900, CS 1300, CS 1500, CS 2000,
CS 2500, CS 3000
Die Geräte sind konzipiert für die Kühlung von Räumen,
in denen Waren bei +20°C bis -5°C gelagert werden.
1.2
Tiefkühlaggregat
EVO-COOL® FS 900, FS 1200, FS 1400, FS 2000, FS 2500,
FS 3000
Die Geräte sind konzipiert für die Kühlung von Räumen,
in denen Waren bei -5°C bis -25°C gelagert werden.
2.

Allgemeine Hinweise

2.1
Auszug aus unseren Gewährleistungsbedingungen
Die Gewährleistung beträgt 1 Jahr. Der Anspruch beginnt
mit dem Tag der Auslieferung, welcher durch Lieferschein
oder Rechnung nachzuweisen ist. Innerhalb der Gewähr-
leistungsfrist werden Funktionsfehler, die auf mangelhaf-
te Ausführung bzw. Materialfehler zurückzuführen sind,
kostenlos beseitigt.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Folgeschä-
den, sind ausgeschlossen.
Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden,
die entstanden sind aus ungeeigneter oder unsachge-
mäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbe-
triebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürlicher
Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung,
aus chemischen oder elektrochemischen und elektri-
schen Einflüssen, sofern sie nicht auf unser Verschulden
zurückzuführen sind, aus Nichtbeachtung der Montage-,
Betriebs- und Wartungsanleitungen, aus unsachgemä-
ßen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch
den Käufer oder Dritte und aus Einwirkungen von Teilen
fremder Herkunft.
Die Gewährleistung erlischt auch, wenn der Kältekreislauf
von unbefugter Seite geöffnet wurde, Eingriffe in den
Systemaufbau erfolgt sind oder die Seriennummer am
Gerät verändert oder unkenntlich gemacht wurde.
Allgemeiner Hinweis (Haftung): Die Angaben dieser Technischen Unterlage dienen der Beschreibung. Zusagen in Bezug auf Vorhandensein
bestimmter Eigenschaften oder einen bestimmten Zweck bedürfen stets besonderer schriftlicher Vereinbarung.
Seite 3
2.2

Normen und Vorschriften

Das EVO-COOL® Aggregat wurde nach den zum Zeitpunkt
der Herstellung gültigen Normen und Vorschriften gebaut
und geprüft.
Es entspricht der
EMV-Richtlinie 2004/108/EG
Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG.
Das Gerät wurde im Werk auf Dichtheit des Kältekreislaufes
und auf Funktion geprüft.
2.3
Anforderungen an den Aufstellungsraum /
Bestimmungsgemäßer Einsatz
Das Kühlaggregat darf nicht im Freien aufgestellt werden.
Das Kühlaggregat ist für freies Ansaugen und freies Ausbla-
sen von Luft ausgelegt. Falls Luftkanäle unumgänglich sind,
bedürfen diese eine Projektierung durch die Kältefachfirma.
Vor den Ansaug- und Ausblasöffnungen des Kühlaggrega-
tes muss genügend freier Raum vorhanden sein, um eine
gute Luftführung zu gewährleisten:
- mindestens 250 mm vor allen Ansaug- und Ausblasöff-
nungen
Sollte dieser Abstand nicht eingehalten werden können,
so muss durch geeignete Maßnahmen (Luftleitblech,
Luftkanäle, zusätzliche Ventilatoren) die Luftführung
gewährleistet werden.
Aggregat nicht einsetzen in Bereichen, in denen mit starken
magnetischen Störimpulsen zu rechnen ist und in der Nähe
von Sendeantennen.
Aggregat nicht in explosionsgefährdeter Umgebung
aufstellen!
Aggregat nicht in feuergefährdeten Betriebsstätten aufstel-
len!
Das sind gem. DIN VDE 0100-482 (VDE 0100 Teil 482):
1997-08
Räume oder Orte oder Stellen in Räumen oder im Freien, bei
denen die Gefahr besteht, dass sich nach den örtlichen und
betrieblichen Verhältnissen leichtentzündliche Stoffe in
gefahrdrohender Menge den elektrischen Betriebsmitteln so
nähern können, dass höhere Temperaturen an diesen Betriebs-
mitteln oder Lichtbögen eine Brandgefahr bilden.Hierunter
können fallen: Arbeits-, Trocken-, Lagerräume oder Teile von
Räumen sowie derartige Stätten im Freien, z. B. Papier-, Textil-
oder Holzverarbeitungsbetriebe, Heu-, Stroh-, Jute-, Flachsla-
ger.
- Gemäß BGR 500, Kapitel 2.35 oder örtlichen Vorschriften
für Betrieb und Wartung beachten (qualifiziertes Personal).
Technische Änderungen vorbehalten!
D

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