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Anhang
Gewährleistung.
Der Händler, bei dem das Gerät erworben wurde
(Fachhändler oder Telekom), leistet für Material
und Herstellung des
Telekommunikationsendgerätes eine
Gewährleistung von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur
das Recht auf Nacherfüllung zu. Die
Nacherfüllung beinhaltet entweder die
Nachbesserung oder die Lieferung eines
Ersatzproduktes. Ausgetauschte Geräte oder
Teile gehen in das Eigentum des Händlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der
Käufer entweder Minderung des Kaufpreises
verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten
und, sofern der Mangel von dem Händler zu
vertreten ist, Schadensersatz oder Ersatz
vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler
unverzüglich mitzuteilen. Der Nachweis des
Gewährleistungsanspruchs ist durch eine
ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg,
ggf. Rechnung) zu erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße
Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung, sowie
durch höhere Gewalt oder sonstige äußere
Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die
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