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Unitec Evolution Betriebsanleitung Seite 3

Kupplungs-fahrradträger
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Kupplungs-Fahrradträger
Alu Atlas 75351 „Evolution"
- An Fahrzeugen mit Erstzulassung vor dem 01. Januar 1987 brauchen Nebelschluss-
leuchte und Rückfahrscheinwerfer des Hecktragesystems nicht betriebsfertig zu sein.
Die Verwendung einer 7-poligen Anhängersteckdose ist möglich.
- An Fahrzeugen mit Erstzulassung ab dem 01. Januar 1987 bis zum 31. Dezember 1990 muss
auch der Rückfahrscheinwerfer am Hecktragesystem betriebsfertig sein. Die Verwendung
einer 7-poligen Steckdose ist möglich bei Verzicht auf Dauerplus (Klemme 54g).
- An Fahrzeugen mit Erstzulassung ab dem 01. Januar 1991 sind alle serienmäßigen
rückwärtigen Beleuchtungseinrichtungen des Fahrzeugs auch am Hecktragesystem zu
wiederholen. Nebelschlussleuchte und Rückfahrscheinwerfer des Hecktragesystems
müssen betriebsfertig sein. Durch Verwendung eines Relais oder einer Steckdose mit
Abschaltkontakt ist zu gewährleisten, dass sich die Nebelschlussleuchte fahrzeugseitig
bei Benutzung des Hecktragesystems selbsttätig ausschaltet, bzw. nach Entfernen des
Steckers wieder einschalten lässt (13-polige Steckdose).
- Bei Fahrzeugausführungen, deren Typgenehmigung erstmals nach dem 01. Oktober 1998
erteilt wurde, dürfen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung die dritte Bremsleuchte des
Fahrzeugs nicht verdecken. Die dritte Bremsleuchte muss rechts und links – ausgehend von
der Fahrzeuglängsachse – in einem Horizontalwinkel von 10°, nach oben – ausgehend von
der Leuchtenoberkante – in einem Vertikalwinkel von 10° und nach unten – ausgehend von
der Leuchtenunterkante – in einem Vertikalwinkel von 5° sichtbar sein.
Kann auch nur eine dieser Sichtbedingungen nicht eingehalten werden, ist die dritte
Bremsleuchte auch am Hecktragesystem zu wiederholen.
Fahrtechnische Sicherheitshinweise:
Fahrgeschwindigkeit: Beachten Sie immer die laut Straßenverkehrsordnung erlaubte
Höchstgeschwindigkeit. Unabhängig davon empfehlen wir beim Transport von Fahrrä-
dern mit diesem Kupplungs-Fahrradträger eine maximale Reisegeschwindigkeit von
120 km/h!
Die Befestigung des Hecktragesystems ist vom Fahrzeugführer regelmäßig zu überprüfen.
Achtung: lt.§ 22 der StVZO ist der Fahrer für die Sicherung der Ladung verantwortlich.
Denken Sie immer daran, dass die im Bestimmungsland gültige Gesetzgebung beachtet
werden muss.
Abklappmechanismus:
Warnung: Achten Sie immer darauf, dass der Abklappmechanismus fest verschlossen
ist.
Fahrtechnische Sicherheitshinweise:
Durch die Verwendung des Hecktragesystems ist der hintere Böschungswinkel im Ver-
gleich zur Serie eingeschränkt, sodass das Fahrzeug bei Fahrbahnunebenheiten früher
aufsetzen kann. Dem durch das Hecktragesystem und der Ladung verursachten, verän-
dertem Fahr- und Bremsverhalten sollte durch angepasste Geschwindigkeit Rechnung
getragen werden.
Seitenwind: Reduzieren Sie bei Seitenwind die Fahrgeschwindigkeit!
Bremsen, Beschleunigen, Kurven fahren: Vermeiden Sie ruckartiges Bremsen und Be-
schleunigen! Vermeiden Sie ruckartige Lenkbewegungen!
Rückwärts fahren und rückwärts einparken: Beachten Sie beim rückwärts Fahren
und beim rückwärts Einparken die Gesamtlänge des Fahrzeuges mit montiertem Kupp-
lungs-Fahrradträger!
Sichtbeeinträchtigung nach hinten: Bei Sichtbeeinträchtigung nach hinten sind am
Fahrzeug geeignete Rückspiegel (z.B. rechter Außenspiegel oder Anhängerrückspiegel)
zu montieren.
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Betriebsanleitung

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