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Gefahren Bei Nichtbeachtung Der Sicherheitshinweise; Sicherheitsbewußtes Arbeiten; Sicherheitshinweise Für Den Betreiber / Bediener; Sicherheitshinweise Für Wartungs-, Inspektions- Und Montagearbeiten - Zehnder Pumpen SWH-F 500/30 Betriebsanleitung

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2.3 Gefahren bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise

Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann sowohl eine Gefährdung für Personen als auch für
Umwelt und Maschine zur Folge haben. Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann zum Verlust
jeglicher Schadensersatzansprüche führen.
Im Einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise folgende Gefährdungen nach sich ziehen:
- Versagen wichtiger Funktionen der Maschine/Anlage
- Versagen vorgeschriebener Methoden zur Wartung und Instandhaltung
- Gefährdung von Personen durch elektrische, mechanische und chemische Einwirkungen
- Gefährdung der Umwelt durch Leckage von gefährlichen Stoffen
2.4 Sicherheitsbewußtes Arbeiten
Die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten Sicherheitshinweise, die bestehenden nationalen Vorschriften
zur Unfallverhütung sowie eventuelle interne Arbeits-, Betriebs- und Sicherheitsvorschriften des Betreibers
sind zu beachten.
2.5 Sicherheitshinweise für den Betreiber / Bediener
- Führen heiße oder kalte Maschinenteile zu Gefahren, müssen diese Teile bauseitig gegen Berührung
gesichert sein.
- Berührungsschutz für sich bewegende Teile (z.B. Kupplung) darf bei sich in Betrieb befindlicher Maschi-
ne nicht entfernt werden.
- Leckagen (z.B. der Wellendichtung) gefährlicher Fördergüter (z.B. explosiv, giftig, heiß) müssen so ab-
geführt werden, dass keine Gefährdung für Personen und Umwelt entsteht. Gesetzliche Bestimmungen
sind einzuhalten.
- Gefährdungen durch elektrische Energie sind auszuschließen (Einzelheiten hierzu siehe z.B. in den Vor-
schriften des VDE und der örtlichen Energieversorgungsunternehmen).
2.6 Sicherheitshinweise für Wartungs-, Inspektions- und Montagearbeiten
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass alle Wartungs-, Inspektions- und Montagearbeiten von autorisier-
tem und qualifiziertem Fachpersonal ausgeführt werden, das sich durch eingehendes Studium der Be-
triebsanleitung ausreichend informiert hat.
Grundsätzlich sind Arbeiten an der Maschine nur im Stillstand durchzuführen. Die in der Betriebsanleitung
beschriebene Vorgehensweise zum Stillsetzen der Maschine muss unbedingt eingehalten werden.
Pumpen oder Pumpenaggregate, die gesundheitsgefährdende Medien fördern, müssen dekontaminiert
werden. Unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten müssen alle Sicherheits- und Schutzeinrichtungen wie-
der angebracht bzw. in Funktion gesetzt werden.
Vor der (Wieder)inbetriebnahme sind die im Abschnitt Erstinbetriebnahme aufgeführten Punkte zu beach-
ten.
2.7 Eigenmächtiger Umbau und Ersatzteilherstellung
Umbau oder Veränderungen der Maschine sind nur nach Absprache mit dem Hersteller zulässig. Origi-
nalersatzteile und vom Hersteller autorisiertes Zubehör dienen der Sicherheit. Die Verwendung anderer
Teile kann die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufheben.
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