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Uniforest 35E Bedienungsanleitung Seite 5

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16. Bei jedem Eingriff in die Winde muss die Gelenkwelle abgestellt, bzw. der Schlepper
obligatorisch ausgeschaltet werden.
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17. Die Sicherheitsvorrichtungen an der Seilwinde dürfen nicht entfernt werden.
18. Nur der Windenzugkraft angepaßte Lastaufnahmemittel wie Lasthaken, Chokerseile,
Ketten, Umlenkrollen und Haltebänder verwenden.(siehe Fabrikschild).
19. Als Zugmittel nur spannungsarme Seile ausreichender Festigkeit, entsprechend den
Angaben auf dem Fabrikschild der Seilwinde und der Betriebsanleitung, verwenden.Die
Bruchkraft der verwendeten Choker- und Rückeketten muss mindestens doppelt so hoch
sein, wie die auf der Winde angegebene Zugkraft auf der untersten Seillage.
20. Schadhafte Seile und Ketten sind rechtzeitig auszuwechseln.
21. Nur Seile solcher Länge verwenden, dass bei vollständig aufgetrommeltem Seil die
oberste Seillage von den Bordscheiben noch um min. 1 1/2 Seildurchmesser überragt
wird.
22. Der Helfer darf keine Zuglast an die Seilwinde befestigen, solange der Schlepperfahrer
darüber nicht informiert ist.
23. Die Winde darf nur von einem sicheren Standplatz aus bedient werden, so dass der
Windenführer nicht durch das Gerät selbst, die Last, das Seil oder die Anschlagmittel
gefährdet wird. Als sicherer Standplatz ist der Führerstand des Rückefahrzeuges
anzusehen, wenn zwischen Winde und Fahrersitz ein ausreichend bemessenes Schutzgitter
angeordnet ist. Bei Bedienung der Winde außerhalb des Führerstandes muss für den
Windenführer ein entsprechender Schutz gewährleistet sein. Z.B. durch das
Rückefahrzeug selbst, durch einen sicheren Standort in ausreichendem Abstand vom
Rückefahrzeug, beispielsweise hinter einem Baum. Wenn bei funkgesteuertem
Windenbetrieb der Windenführer mit dem Stamm geht, muss er sich in der Nähe des
Seilanschlages aufhalten. Langholz kann seitlich neben dem Seilanschlag, Holzabschnitte
können schräg hinter der Last begleitet werden. siehe Abbildung 6.
24. Der Windenführer muss von seinem Standplatz aus die Rückelast ständig beobachten
können; andernfalls ist sicherzustellen, dass die Bahn der Last von anderen Personen
beobachtet wird und zwischen Beobachter und Windenführer durch vorher vereinbarte
Signale ein ständiger Kontakt gehalten wird.
25. Während der Seilarbeit ist der Aufenthalt zwischen der Last und der Seilwinde sowie im
Gefahrenwinkel zwischen Winde, Umlenkung und Last nicht gestattet. siehe Abbildung 7.
26. Beim Rücken an Hängen darf sich niemand unterhalb des am Seil angeschlagenen
Stammes aufhalten (Zeichnenerklärung auf der Seite 14)!
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27. Besonders gefährlich ist es, sich vor dem Baum aufzuhalten, der zum Ziehen bestimmt ist
– Bild 1.
28. Wenn die Umlenkrolle verwendet wird, entsteht ein Dreieck, das als Gefahrenbereich
anzusehen ist, und in dem sich während des Ziehens niemand aufhalten darf (Bild 2).
Bild 1
Bild 2
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