Elektrorollstühle mit 6 km/h
Der Abschluss einer Haftpflichtversiche-
rung ist nicht vorgeschrieben, aber
empfehlenswert.
Elektrorollstühle über 6 km/h
bis 15 km/h
Im Gegensatz zum Modell mit einer
Höchstgeschwindigkeit bis 6 km/h
wird für das Modell mit einer Höchst-
geschwindigkeit bis 15 km/h laut Stra-
ßenverkehrszulassungsordnung
(StVZO) folgendes gefordert:
☞
Der Abschluss einer Haftpflichtver-
sicherung.
☞
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeu-
ges durch die örtliche Kfz-Zulas-
sungsstelle.
☞
Die Betriebserlaubnis ist bei Fahr-
ten am öffentlichen Straßenverkehr
stets mitzuführen.
Das für die Zulassung erforderliche Be-
triebserlaubnisgutachten liegt dem
Elektrorollstuhl bei.
Wenden Sie sich zuerst an Ihre Versi-
cherung. Sie erhalten dort ein Versi-
cherungskennzeichen (Mofakennzei-
chen), das hinten an der Heckverklei-
dung mit zwei Schrauben anzubrin-
gen ist.
Der so ausgerüstete Elektrorollstuhl ist
dann der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle
vorzuführen. Das Betriebserlaubnis-
gutachten wird dort auf Übereinstim-
mung mit dem Fahrzeug kontrolliert
und abgestempelt.
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Das Beantragen der Betriebserlaubnis
ist abhängig von der entsprechenden
Kfz-Zulassungsstelle.
Im Allgemeinen reicht es aus, das Be-
triebserlaubnisgutachten zu der örtli-
chen Kfz-Zulassungsstelle zu senden
um die Betriebserlaubnis zu beantra-
gen.
Die abgestempelte Betriebserlaubnis
wird anschließend zugeschickt.
Ein klärendes Telefongespräch vorab
kann Ihnen unnötige Wege ersparen.
Danach darf das Fahrzeug im öffentli-
chen Straßenverkehr gemäß der Stra-
ßenverkehrsordnung (StVO bzw.
StVZO) gefahren werden.
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Hinweis:
Jede Änderung des so zugelassenen
Fahrzeuges führt zum Erlöschen
der Betriebserlaubnis.