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Empfang; Gesetzliche Bestimmungen; Gesetzliche Bestimmungen Für Deutschland - Ortopedia Ortocar Compact Bedienungsanleitung

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EMPFANG

Alle Produkte werden bei uns im Werk
auf Fehlerfreiheit geprüft und in Spe-
zialkartons verpackt.
Hinweis:
Wir möchten Sie dennoch bitten,
das Fahrzeug sofort nach Erhalt –
am besten im Beisein des Überbrin-
gers – auf eventuelle während des
Transportes aufgetretene Schäden
zu überprüfen.
Sollten Sie der Meinung sein, dass eine
Beschädigung während des Transpor-
tes eingetreten ist, so veranlassen Sie
bitte folgendes:
a) Durchführung einer TATBESTANDS-
AUFNAHME – der Überbringer ist
dazu verpflichtet.
b) Anfertigung einer ABTRETUNGSER-
KLÄRUNG – Sie treten alle Forde-
rungen aus diesem Schaden an den
Lieferer ab.
c) Rücksendung des Frachtbriefes, der
Tatbestandsaufnahme und der AB-
TRETUNGSERKLÄRUNG an uns.
Bei Nichtbeachtung dieses Hinweises
oder Meldung eines Schadens nach
der Annahme ist eine Anerkennung
des Schadens durch uns nicht möglich.
GESETZLICHE BESTIM-
MUNGEN
Beachten Sie die jeweils länderspezi-
fischen, gesetzlichen Bestimmungen.
GESETZLICHE BESTIMMUN-
GEN FÜR DEUTSCHLAND
Hinweis:
Für Elektrorollstühle mit einer
Höchstgeschwindigkeit bis 15 km/
h ist kein Führerschein erforderlich.
Das Mindestalter zum Führen die-
ses Fahrzeuges beträgt 15 Jahre.
Für jüngere Personen kann eine
Ausnahmegenehmigung bei der
zuständigen Verwaltungsbehörde
beantragt werden.
Wo Fußgängerverkehr zulässig ist,
z. B. Bürgersteige oder Fußgänger-
zonen, darf im Schritttempo gefah-
ren werden.
Für den Straßenverkehr muss der
Elektrorollstuhl mit Beleuchtung,
Blinklicht und Warnblinkanlage
ausgerüstet sein.
Das Fahrzeug mit einer Höchstge-
schwindigkeit von mehr als 6 km/h
muss oben an der Rückseite mit ei-
ner Heckmarkierungstafel nach ECE-
R69 ausgestattet sein.
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