4. Betrieb
!
Der Flammenprojektor wird auf Veranstaltungen betrieben. Vor der Inbetriebnahme
ist die Verwendung des Gerätes mit dem vorsorgenden Brandschutz abzusprechen.
Der Betrieb der Anlage ist nur für den dafür vorgesehenen Zweck innerhalb der
Auslegungsgrenzen nur durch eingewiesenes Personal zulässig. Für nicht
!
bestimmungsgemäßen Betrieb übernehmen wir keine Haftung, und es muss mit
erheblichen Personen und/oder Sachschäden gerechnet werden. Darüber hinaus
erlöscht auch die Gewährleistung.
Schutzeinrichtungen dürfen nicht entfernt oder außer Kraft gesetzt werden! Das
Öffnen von Anlagenteilen (z.B. Gehäusedeckeln oder Frontplatten) ist nicht zulässig
!
und birgt erhebliche Verletzungsgefahren wie Verbrennungen, elektrischen Schlag
usw..
Bei Gefahrensituationen ist die Anlage sofort abzuschalten und vom Stromnetz zu
!
trennen und die Propanflaschen zu schließen.
Es sind alle Schläuche und Anschlüsse auf Unversehrtheit zu überprüfen, defekte
!
oder beschädigte Teile dürfen nicht verwendet werden.
Die Anlage darf nur von eingewiesenen Personen betrieben werden. Auf
!
ausreichende Sicherheitsabstände beim Betrieb der Anlage, auf Schutz vor
unbeabsichtigter Berührung der heißen Brennerteile sowie sicherer Montage ist zu
achten. Vergrößerte Sicherheitsabstände bei Zugluft oder bereits leichtem Wind sind
zu beachten. Bei stärkerem Wind oder bei Niederschlägen darf die Anlage nicht
betrieben werden.
Die Anlage darf nur mit Propangas betrieben werden. Für Schäden, die durch
!
Verwendung anderer Stoffe außer Lycopodium entstehen, wird keine Haftung
übernommen. Zudem erlöscht jegliche Gewährleistung des Herstellers.
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