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Schutz Im Bereich Vor Der Feuerraumöffnung; Fußböden; Besondere Vorkehrungen Für Den Brandschutz Bei Bodenbelag Im Nahbereich Der Feuerstelle - Spartherm Magic Aufbauanleitung

Brennzelle
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5. SCHUTZ IM BEREICH VOR DER
FEUERRAUMÖFFNUNG
5.1. FUSSBÖDEN
Vor den Feuerungsöffnungen von Feuerstätten mit verschlossenem Feuer-
raum sind Fußböden aus brennbaren Baustoffen durch einen Belag aus nicht
brennbaren Baustoffen zu schützen. Der Belag muss sich nach vorn auf
mindestens 50 cm und seitlich auf mindestens 30 cm über die Feuerungs-
öffnung hinaus erstrecken.
Vor Feuerstätten, die offen betrieben werden können, sind Fußböden aus
brennbaren Baustoffen nach vorn entsprechend der Höhe des Feuer-
raumbodens bzw. des Feuerbocks über dem Fußboden zuzüglich 30 cm
(jedoch mindestens 50 cm), seitlich entsprechend der Höhe des Feuerraum-
bodens bzw. des Feuerbocks über dem Fußboden zuzüglich 20 cm (jedoch
mindestens 30 cm) durch einen Belag aus nicht brennbaren Baustoffen zu
schützen. Bei Einbau eines Stehrosts von mindestens 10 cm Höhe genügen
nach vorne 50 cm und seitlich 30 cm Brandschutz.
Der nicht brennbare Belag kann aus Keramik (z.B. Kacheln, Fliesen), aus
Naturstein oder anderen mineralischen Baustoffen (z.B. Marmor, Granit),
aus Metall mit mind. 1 mm Dicke oder aus entsprechend belastbarem Glas
bestehen. Der Belag muss gegen unbeabsichtigtes Verschieben gesichert
sein.
5.1.1. BESONDERE VORKEHRUNGEN FÜR DEN
BRANDSCHUTZ BEI BODENBELAG IM
NAHBEREICH DER FEUERSTELLE
Bei Teppichboden, Parkett, etc. ist eine Funkenschutzvorlage aus einem
feuerfesten Bodenbelag und nicht brennbarem Material (z.B. Naturstein)
herzustellen.
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