Anwendungsgrenztemperatur von mindestens 700 °C bei Prüfung nach DIN
52271 und einer Nennrohdichte von 80 kg/m
eine entsprechende Dämmstoffkennziffer nach AGI-Q 132 haben.
Die Dämmstoffkennziffer darf an keiner Stelle die Ziffernfolge „99"
beinhalten! Sofern diese Dämmschicht nicht von Wänden, Verkleidungen
oder angrenzenden Platten allseitig gehalten wird, sind Befestigungen im
maximalen Abstand von höchstens 33 cm zueinander anzubringen. Andere
Dämmstoffe, z.B. aus Blähbeton oder mineralischen Baustoffen, müssen
eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für
Bautechnik Berlin (DIBt) aufweisen. Diese müssen gemäß Herstellerangaben
verbaut werden.
Die einzelnen Ersatzdämmstoffe weisen unterschiedliche Wärmeleitzahlen
auf, sodass sich unterschiedliche Dämmstoffdicken ergeben. Die erforder-
liche Dämmstoffdicke kann aus dem vom Dämmstoffhersteller zur Verfü-
gung gestellten Diagramm ermittelt werden.
Einige Wärmedämmstoffe können gleichzeitig als Vormauerung und als
Wärmedämmung verwendet werden. Dadurch reduziert sich die Einbau-
tiefe erheblich. Wärmedämmungen aus Stein- und Schlackefasern müssen
abriebfest verkleidet werden, damit durch den Umlaufvolumenstrom kein
Abrieb in den Aufstellraum transportiert wird. Andere Wärmedämmplatten
sind ggf. werksseitig abriebfest. Die Dämmstoffe dürfen nur fugenversetzt
und fugendicht angebracht werden. Bei mehrlagiger Aufbringung müssen
die Stöße überlappen.
5.4.2. VORMAUERUNG BEI ZU SCHÜTZENDEN WÄNDEN
• Bei Anbau des offenen Kamins an zu schützende Wände ist eine Vor-
mauerung erforderlich. Die Vormauerung muss mindestens 20 cm über
das Verbindungsstück hinausragen.
• Auf die Vormauerung kann verzichtet werden, wenn die Gebäudewand:
- mindestens 11,5 cm dick ist
- aus nicht brennbaren Bauteilen besteht
- keine tragende Beton- oder Stahlbetonwand ist
zu verwenden. Diese müssen
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D 10
• Die Vormauerung kann herkömmlich, z.B. aus Ziegelstein, errichtet
werden, oder aber aus vorgenannten Wärmedämmplatten bestehen,
sodass die Gesamtbautiefe, bestehend aus Vormauer und Wärmedäm-
mung erheblich reduziert wird.
5.5. BESONDERE VORKEHRUNGEN FÜR DEN BRAND-
SCHUTZ BEI SIMSBALKEN AUS HARTHOLZ
1. Der Balken muss außerhalb des Strahlungsbereiches liegen.
2. Es muss ein belüfteter Abstand von 10 mm oder
3. Unterhalb des Balkens eine formbeständige Dämmplatte von rund 20
mm Stärke angebracht werden.
4. Der Abstand zwischen Innenkante Heizgassammler und Simsbalken
muss mindestens 165 mm betragen.