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Aufstellräume Und Verbrennungsluftversorgung; Grundsätzliche Anforderungen An Aufstellräume; Der Betrieb Von Offenen Kaminen Wird Gefährdet, Wenn; Offene Kamine Dürfen Nicht Aufgestellt Werden - Spartherm Magic Aufbauanleitung

Brennzelle
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Jeder offene Kamin benötigt einen eigenen Schornstein. Mehrfachbelegung
ist nur bei geschlossen zu betreibenden Anlagen erlaubt (Bauart A1). Die
Schornsteinberechnung erfolgt nach DIN 4705 T1, T2 bzw. EN 13384-1
mit dem in dieser Anleitung vorgegebenen Wertetripel. Der lieferbare
Konvektions mantel kann bei Kachelkaminen entfallen. Die Einrichtung
der Feuerungsanlage erfolgt nach den Fachregeln des Kachelofen- und
Lüftungsbauerhandwerks (TR-OL-Richtlinien für den Bau von Kachelöfen,
zu beziehen beim Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima, Rathausallee 5,
53729 St. Augustin).
3. AUFSTELLRÄUME UND

VERBRENNUNGSLUFTVERSORGUNG

3.1. GRUNDSÄTZLICHE ANFORDERUNGEN AN AUFSTELL-
RÄUME FÜR OFFENE KAMINE UND UNZULÄSSIGE RÄUME
Die offenen Kamine dürfen nur in Räumen und an Stellen aufgestellt werden,
bei denen nach Lage, baulichen Umständen und Nutzungsart keine Gefahren
entstehen. Insbesondere muss, bei raumluftabhängiger Ausführung, den
Aufstellräumen genügend Verbrennungsluft zuströmen. Die Grundfläche
des Aufstellraumes muss so gestaltet und groß sein, dass offene Kamine
ordnungsgemäß betrieben werden können.
3.2. DER BETRIEB VON OFFENEN K AMINEN WIRD
GEFÄHRDET, WENN
• die Anlagen Sicherheitseinrichtungen haben, die Unterdruck im Aufstell-
raum selbsttätig und zuverlässig verhindern oder
• die für die offenen Kamine erforderlichen Verbrennungsluftvolumen-
ströme und die Volumenluftströme der Entlüftungsanlagen insgesamt
keinen größeren Unterdruck in den Aufstellräumen der offenen Kamine
und den Räumen des Lüftungsverbundes als 0,04 mbar bedingen.
3.3. OFFENE K AMINE DÜRFEN NICHT AUFGESTELLT
WERDEN
• in Treppenräumen, außer in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei
Wohnungen
• in allgemein zugänglichen Fluren
• in Garagen
• in Räumen, in denen leicht entzündliche oder explosionsfähige Stoffe
oder Gemische in solcher Menge verarbeitet, gelagert oder hergestellt
werden, dass durch die Entzündung oder Explosion Gefahren entstehen.
Offene Kamine dürfen nicht in Räumen oder Wohnungen errichtet werden,
die durch Lüftungsanlagen oder Warmluftheizungsanlagen mit Hilfe von
Ventilatoren entlüftet werden, es sei denn, die gefahrlose Funktion des
offenen Kamins ist sichergestellt.
3.4. VERBRENNUNGSLUFTVERSORGUNG
Offene Kamine dürfen nur in Räumen aufgestellt werden, die mindestens
eine Tür ins Freie oder ein Fenster haben, das geöffnet werden kann oder
mit anderen Räumen unmittelbar oder mittelbar in einem Verbrennungsluft-
verband stehen; bei Aufstellung in Wohnungen oder sonstigen Nutzungs-
einheiten dürfen zum Verbrennungsluftverband nur Räume derselben
Wohnung oder Nutzungseinheit gehören.
Offene Kamine dürfen in vorgenannten Räumen nur errichtet oder aufgestellt
werden, wenn ihnen mindestens 360 m
Feuerraumöffnung zuströmen können. Befinden sich andere Feuerstätten in
den Aufstellräumen oder in Räumen, die mit den Aufstellräumen in Verbindung
stehen, so müssen den offenen Kaminen nach technischen Regeln mindes-
tens 540 m
3
Verbrennungsluft je Stunde und m
Feuerstätten außerdem mindestens 1,6 m
je kW Gesamtnennwärmeleistung bei einem rechnerischen Druckunterschied
von 0,04 mbar gegenüber dem Freien zuströmen können. Als Richtwert für
D 6
Verbrennungsluft je Stunde und m
3
2
2
Feuerraum und anderen
3
Verbrennungsluft je Stunde und

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