5.6. DEHNUNGSFUGE ZWISCHEN VERKLEIDUNG UND
BRENNZELLE MAGIC
Zwischen dem Magic und der Verkleidung darf keine direkte Verbin-
dung bestehen. Es ist eine Dehnungsfuge vorzusehen, die z.B. durch ein
Dichtungsband verschlossen werden sollte.
5.7. K AMINSCHÜRZE
Eine Kaminschürze darf keine direkte Verbindung mit dem Magic haben. Sie
muss selbsttragend errichtet werden. Bitte beachten Sie, dass zwischen der
Türzarge und der Kaminschürze, bzw. dem Montagerahmen, ein Mindest-
abstand von 6 mm bestehen muss, um die Brennzellentür bei Bedarf (z.B.
Austausch der Scheibe) demontieren zu können.
5.8. VERBINDUNGSSTÜCK
Der Stutzen für das Verbindungsstück befindet sich auf dem Abgasdom des Magic.
Der Anschluss an den Schonstein erfolgt möglichst direkt und kann sowohl ver-
tikal als auch horizontal erstellt werden. Der Anschluss an den Schornstein sollte
mit einem eingemauerten Wandfutter bzw. nach Schornsteinherstellerangaben
erfolgen. Das Verbindungsstück ist aus Formstücken aus Schamotte für Haus-
schornsteine oder Blechrohren aus mindestens 2 mm dicken Stahlblech nach DIN
1623, DIN 1298, DIN EN 1856 und ent sprechenden Formstücken herzustellen.
Abgasrohre innerhalb der Verkleidung des offenen Kamins müssen mit mindes-
tens 3 cm dicken formbeständigen, nicht brennbaren Steinfasermatten der Klasse
A1 nach DIN 4102 Teil 1, mit einer Anwendungsgrenztemperatur von mindestens
750 °C bei Prüfung nach DIN 52271 und einem Bindemittel von nicht mehr als
1,2 % ummantelt werden; anstelle des Maßes 3 cm muss das Maß 6 cm einge-
halten werden, wenn die Verkleidung des Abgassammlers aus Metall besteht. Dies
gilt nicht, soweit das Verbindungsstück zur konvektiven Erwärmung der Raumluft
bestimmt ist. ANMERKUNG: Anforderungen an das Verbindungsstück nach DIN
18160 Teil 2.
5.9. WÄRMEABGABE
Da unterschiedliche Bauarten von Kaminanlagen mit unseren Brennzellen
möglich sind, ist eine genaue Planung der Kaminanlage durch ein Fach-
unternehmen unerlässlich. Eine ausreichende Wärmeabgabe muss sicher-
gestellt werden. Dies kann über Konvektionsluftleitungen in der Verkleidung
oder über wärmeabgebende Verkleidungsteile realisiert werden.
5.9.1. WARMLUFTANLAGEN
Bei Kaminanlagen, die bestimmungsgemäß die Wärme über Konvektion
(Warmluftofen, Heizkamin. etc.) abführen, sind folgende Punkte zu beachten:
• Der Querschnitt für die Lufteintrittsöffnung und für die Luftaustritts-
öffnung sind den technischen Daten zu entnehmen. Abweichende Quer-
schnitte sind bei rechnerischem Nachweis möglich.
• Mindestens 50% der Lufteintritts- und Luftaustrittsöffnung dürfen nicht
verschließbar sein.
• Die Luftleitungen müssen aus nicht brennbaren formbeständigen Bau-
stoffen bestehen.
• In einem Bereich von 30 cm neben und 50 cm über den Warmluftaustritts-
gittern dürfen sich keine brennbaren Baustoffe und Gegenstände, z.B.
Holzdecken, und keine Einbaumöbel befinden.
5.9.2. GESCHLOSSENE K AMINANLAGEN
Bei Kaminanlagen, die bestimmungsgemäß die Wärmeabgabe über die
äußere Kaminverkleidung (Grundofen, Hypokaustenanlage, Anlagen mit
verschließbaren Konvektionsluftöffnungen etc.) also über Wärmestrahlung
der Verkleidung an die Umgebung abgeben, sind folgende Punkte unbedingt
zu beachten:
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