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Informationen Zur Produktkonformität - Phonak B90 Gebrauchsanweisung

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15. Informationen zur
Produktkonformität
Europa:
Konformitätserklärung
Hiermit erklärt die Sonova AG, dass dieses Produkt die
wesentlichen Bestimmungen der Richtlinie 93/42/EWG für
Medizingeräte und der Funkanlagen-Richtlinie 2014/53/EU
erfüllt. Den Volltext der EU-Konformitätserklärung erhalten
Sie entweder vom Hersteller oder Ihrem lokalen
Phonak-Vertreter. Deren Adressen (weltweit) finden Sie auf
www.phonak.com.
Australien/Neuseeland:
Kennzeichnet die Einhaltung der geltenden
Vorschriften zur Funkfrequenzverwaltung (RSM)
und der australischen Regulierungsbehörde
Australian Communications and Media Authority
(ACMA) für den legalen Verkauf in Australien und
Neuseeland.
Das Konformitätskennzeichen R-NZ wird auf
Funkprodukten angebracht, die auf dem
neuseeländischen Markt in der Konformitätsstufe
A1 verkauft werden.
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Diese Anleitung auch für:

Audéo b-directB70B50

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