Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Zulassung; Garantieurkunde Schweiz - Gigaset DL500A Bedienungsanleitung

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für DL500A:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Zulassung

Dieses Gerät ist vorgesehen für den analo-
gen Telefonanschluss im schweizer Netz.
Länderspezifische Besonderheiten sind
berücksichtigt.
Hiermit erklärt die Gigaset Communications
GmbH, dass dieses Gerät den grundlegen-
den Anforderungen und anderen relevanten
Bestimmungen der Richtlinie 1999/5/EC
entspricht.
Eine Kopie der Konformitätserklärung nach
1999/5/EC finden Sie über folgende Inter-
netadresse:
www.gigaset.com/docs

Garantieurkunde Schweiz

Dem Verbraucher (Kunden) wird unbescha-
det seiner Mängelansprüche gegenüber
dem Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie zu
den nachstehenden Bedingungen einge-
räumt:
Neugeräte und deren Komponenten, die
u
aufgrund von Fabrikations- und/oder
Materialfehlern innerhalb von 24 Mona-
ten ab Kauf einen Defekt aufweisen, wer-
den von Gigaset Communications nach
eigener Wahl gegen ein dem Stand der
Technik entsprechendes Gerät kostenlos
ausgetauscht oder repariert. Für Ver-
schleissteile(z.B. Akkus, Tastaturen,
Gehäuse, Gehäusekleinteile, Schutzhül-
len – soweit im Lieferumfang enthalten)
gilt diese Haltbarkeitsgarantie für sechs
Monate ab Kauf.
Diese Garantie gilt nicht, soweit der
u
Defekt der Geräte auf unsachgemässer
Behandlung und/oder Nichtbeachtung
der Handbücher beruht.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf
u
vom Vertragshändler oder vom Kunden
selbst erbrachte Leistungen (z.B. Installa-
tion, Konfiguration, Softwaredownloads).
Handbücher und ggf. auf einem separa-
ten Datenträger mitgelieferte Software
sind ebenfalls von der Garantie ausge-
schlossen.
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg
u
mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind
innerhalb von zwei Monaten nach Kennt-
nis des Garantiefalles geltend zu machen.
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponen-
u
ten, die im Rahmen des Austauschs an
Gigaset Communications zurückgeliefert
werden, gehen in das Eigentum von
Gigaset Communications über.
Diese Garantie gilt für in der Schweiz
u
erworbene Neugeräte. Garantiegeberin
ist die Gigaset Communications Schweiz
GmbH, Bielstrasse 20, 4500 Solothurn,
Switzerland.
Weiter gehende oder andere Ansprüche
u
aus dieser Herstellergarantie sind ausge-
schlossen. Gigaset Communications haf-
tet nicht für Betriebsunterbrechung, ent-
gangenen Gewinn und den Verlust von
Daten, zusätzlicher vom Kunden aufge-
spielter Software oder sonstiger Informa-
tionen. Die Sicherung derselben obliegt
dem Kunden. Der Haftungsausschluss
gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird,
z.B. nach dem Produkthaftpflichtgesetz,
in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahr-
lässigkeit, wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Durch eine erbrachte Garantieleistung
u
verlängert sich der Garantiezeitraum
nicht.
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält
u
sich Gigaset Communications vor, dem
Kunden den Austausch oder die Repara-
tur in Rechnung zu stellen. Gigaset Com-
munications wird den Kunden hierüber
vorab informieren.
Gigaset Communications behält sich das
u
Recht vor seine Servicearbeiten durch ein
Subunternehmen ausführen zu lassen.
Anschrift siehe www.gigaset.com/ch/ser-
vice
Kundenservice & Hilfe
113

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis