M1-Sporttechnik wird nach seiner Wahl das schadhafte Bauteil gegen gleiche
oder mindestens wertgleiche Produkte bzw. Nachfolgeprodukte austauschen oder
instand setzen; Nachbesserungen sind ebenfalls zulässig. Die Garantieleistung
umfasst aber keine Anbauteile, wie z.B. Schutzbleche, Seitenständer, etc. und keine
Nebenkosten, wie z.B. Umbau- bzw. Frachtkosten. Für Verschleißteile und sicher-
heitsrelevante Bauteile, wie z.B. Lenker und im Einzelnen benannt im mitgelieferten
Fahrrad-Handbuch, gilt die gesetzliche Gewährleistung.
Ab dem 5. bis einschließlich dem 10. Jahr ab Registrierungsdatum erheben wir einen
Nutzungs-Eigenanteil in Höhe von 50 % des jeweils aktuellen Verkaufspreises des
Austauschteils bzw. der Nachbesserungskosten; dafür erhält der Kunde den
neuesten Stand der Technik.
b) Keine M1-Sporttechnik-Garantie auf Bauteile anderer Markenhersteller
Auf Bauteile anderer Markenhersteller, wie z.B. Shimano, Sram, Magura, Mavic usw.
gelten die gesetzlichen Gewährleistungs-Regelungen. Manche Hersteller bieten
auch eine erweiterte Herstellergarantie an.
Sollte das Bike nicht direkt von M1-Sporttechnik bezogen worden sein, erfolgt die
Abwicklung ausschließlich über den Verkäufer.
c) Die M1-Sporttechnik-Garantie erlischt bzw. gilt nicht
• bei fehlendem Nachweis eines regelmäßigen Services durch einen Fachbetrieb;
• bei unsachgemäßem Gebrauch und/oder Nichtbefolgen der Original-Betriebsan-
leitung sowie des Fahrrad-Handbuchs, inklusive aller Pfl ege- und Wartungshinweise;
• bei (Vor-)Schäden durch Sturz, Unfall oder Transportschaden;
• bei Mängeln, die daraus resultieren, dass der erstmalig aufgetretene Mangel nicht
unverzüglich bei M1-Sporttechnik oder bei einem Fachbetrieb begutachtet
wurde. Der Fachbetrieb muss nämlich aufgrund seiner Fachkenntnisse über das
weitere Vorgehen entscheiden, ggf. aus Sicherheitsgründen die Weiterbenutzung
des Bikes bzw. eines Bauteils untersagen;
• bei höherer Gewalt bzw. durch Ereignisse, die nicht durch M1-Sporttechnik
zu verantworten sind;
• bei Änderung der Spezifi kation des Bikes im Vergleich zur mitgelieferten
Stückliste (bzw. Ihrer Konfi guratorbestellung), z.B. durch nachträgliche Montage
von nicht ausdrücklich durch M1- Sporttechnik freigegebene Bauteile;
• für Verschleißteile wie Kette, Ritzel, Bremsbeläge, Scheibenbremsen, Reifen,
Schläuche, Brems- und Schaltzüge samt Hüllen, Birnen, Batterien etc.;
• bei Eigentümerwechsel;
• bei Einsätzen in Wettkämpfen.
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Eingruppierung der Elektroräder | Sicherheitshinweise | Funktionen des Bikes | Gewährleistung