3.4.2. Wiederaufnahme des Betriebes nach
dem Stillstand wegen Brennstoffmangel:
Beim Erlöschen des Kessels infolge des Brennstoffmangels soll
man:
den Füllraum mit Brennstoff befüllen;
mit der Funktion der Handzuführung den Brennstoff solange
zuführen, bis er sich in dem Brenner befindet;
die Asche, die infolge der Brennstoffverbrennung entstand,
vom Brenner beseitigen;
Automatikbetrieb aktivieren
3.4.3. Schlussbemerkungen
und Inbetriebnahme des Heizkessels:
Um
einen
langjährigen,
gewährleisten, soll man:
einen entsprechenden Rauchzug gewähren, damit der
Verbrennungsprozess optimal verläuft;
den Kessel vor dem Feuchtwerden und der Begrenzung des
Rauchzuges durch die Anwendung von säurebeständigen
oder
keramischen
Kondensatabfuhr in den Bodeneinlauf sichern;
den Kessel auf den thermisch isolierten Boden stellen, um
das „Schwitzen" des Kessels zu vermeiden;
sich vergewissern, dass die Zentralheizungsinstallation mit
einem Ausfluβhahn ausgestattet ist, der sich in dem tiefsten
Punkt und am nächsten des Kessels befindet;
nicht vergessen, dass die Inbetriebnahme des Kessels
ausschließlich von einem Kundendienst durchgeführt wird,
der von dem Produzenten geschult ist und über das Zertifikat
eines autorisierten Kundendiensttechnikers verfügt;
nicht vergessen, dass der Abschluss der Montage und die
Durchführung der Heizprobe in die Garantiekarte eingetragen
werden;
zur
störungsfreien
Schornsteineinsatz
20
Installation
Kesselbetrieb
zu
mit
der