• Bei der Aufstellung des Herdes sind die am Aufstellort geltenden
bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften und Bestimmungen zu
beachten.
• Achten Sie auf waagrechten und rüttelfreien Stand des Herdes.
• Rund um den Herd ist
genügend
Abstand
brennbaren Gegenständen
(Holzverkleidung,
Möbel,
Vorhänge u. dgl.) einzuhal-
ten. Die Wände im Bereich
des Herdes sind in voller
Höhe der Wände und in
einer Breite von mind. 50
cm nach beiden Seiten bzw.
nach
vorne
über
die
Feuerstätte hinaus brand-
beständig auszuführen.
• Der Sicherheitsabstand bei
zu schützenden Gegen-
ständen (z.B. brennbare
Wände,
Wände
mit
brennbaren Bestandteilen,
Küchenhochschränke) ist
mindestens 20 cm.
• Bei Anbau an brennbare
Materialien bzw. Einbau in
eine Küchenzeile oder Anbau
an einen E-Herd oder ein
anderes
Gerät
ist
eine
Brandschutzeinheit mit mind.
5 cm (Oertli-Rohleder BSE 5)
vorzusehen. Maximale Höhe
der
angebauten
Einrichtungsgegenstände
entspricht
hierbei
Herdhöhe (Standardherd 85
cm).
Die Oertli-Rohleder Brandschutzeinheiten BSE sind nur in
Verbindung mit einem Oertli-Rohleder SH - Gerät geprüft!
Aufstellen und Anschließen
Wenden Sie sich vor der Geräteaufstellung an den zuständigen Schornsteinfeger.
zu
der
• Bei einem brennbaren Boden (Holz-, Kunststoff-, Teppichboden,...)
ist eine Bodenplatte aus Stahl, Kupfer oder einem anderen nicht
brennbaren Material zu verwenden. Diese Unterlage muss den
Herdgrundriss mind. 5 cm, auf der Bedienungsseite mind. 30 cm,
überragen.
• Überbauungen:
Die Zentralheizungsherde
sind mit einer öffenbaren
Stahlherdplatte
ausgestattet, oberhalb des
Herdes dürfen somit keine
Überbauungen vorgenom-
men werden!
• Bei der Abgasrohrverlegung sind folgende Mindestabstände zu
brennbaren Baustoffen einzuhalten: Wandabstand 20 cm,
Deckenabstand 40 cm.
• Wählen Sie den günstigsten Abgas - Anschluss am Herd aus
(rückwärts, seitlich oder oben) und schließen Sie die nicht
benötigten Anschlussöffnungen dicht ab.
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