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Gewährleistung Und Haftung; Haftung - Alber E-Fix Gebrauchsanweisung

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11
Gewährleistung und Haftung
11.1
Gewährleistung
Die Gewährleistungzeit für den e·fix beträgt 24 Monate (für
Batterien 6 Monate) ab Kaufdatum und erstreckt sich auf
36
Material- und Verarbeitungsfehler.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:
· natürliche Verschleißteile
· Schäden, die sich infolge unsachgemäßer Behandlung
ergeben
· gewaltsame Beschädigungen
· unzulässige Änderungen am Gerät oder den Zusatzteilen
11.2

Haftung

Die Ulrich Alber GmbH + Co. KG ist als Hersteller des e·fix
für dessen Sicherheit nicht verantwortlich, wenn:
· mit dem e·fix ohne Kippstützen gefahren wird.
· der e·fix unsachgemäß gehandhabt wird.
· der e·fix nicht in 2-jährigem Turnus von einem autorisierten
Fachhändler oder der Ulrich Alber GmbH + Co. KG gewartet
wird.
· der e·fix entgegen den Hinweisen dieser Bedienungs-
anleitung in Betrieb genommen wird.
· Reparaturen oder andere Arbeiten von nicht autorisierten
Personen durchgeführt werden.
· fremde Teile angebaut oder mit dem e·fix verbunden
werden.
· Teile des e·fix ab- oder umgebaut werden.

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