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Garantiebedingungen / Kundendienst - Österreich - Electrolux ERD 18001W Benutzerinformation

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Österreich
Sehr geehrter Kunde!
Wir, die Electrolux Hausgeräte GmbH,
beglückwünschen Sie zum Erwerb eines
Gerätes aus dem
Electrolux Konzern. Für dieses Gerät
räumen wir Ihnen, als Verbraucher im
Sinne des Konsumentenschutzgesetzes
gemäß den nachstehenden Bedingungen,
eine besondere Garantie ein, die Ihnen
zusätzliche Rechte gewährt.
1. Die Garantie beginnt mit dem Tag an
dem das Gerät gekauft wurde und
erstreckt sich über einen Zeitraum von
24 Monaten. Wir empfehlen daher, den
Kaufbeleg unbedingt aufzubewahren.
2. Die Garantie umfasst Mängel am Gerät,
die nachweislich auf einen Material-
und / oder Herstellungsfehler beruhen,
wenn sie uns innerhalb von 14 Tagen
nach dem Auftreten angezeigt werden.
Nicht unter diese Garantie fallen
Schäden oder Mängel, die durch nicht
vorschriftsgemäße Handhabung des
Gerätes, durch Nichtbeachtung der
Einbauvorschriften
Gebrauchsanweisungen und durch
Reparaturen oder Eingriffe, die von
Personen vorgenommen wurden, die
hierzu von uns nicht ermächtigt sind,
verursacht wurden. Werden unsere
Geräte
mit
Zubehörteilen versehen, die keine
Originalteile sind und wurde dadurch
ein Defekt verursacht, ist dieser
ebenfalls nicht durch die Garantie
gedeckt.
Von der Garantiezusage ausgenommen
sind Verschleißteile (z.B.: Keilriemen,
Kohlebürsten, Leuchtmittel, usw.).
3. Die
Garantiezusage
Behebung oben dargestellter Mängel
am Gerät innerhalb angemessener
Garantie/Kundendienst
und
Ersatzteilen
oder
umfasst
Frist nach Mitteilung des Mangels
durch Verbesserung. Die zu diesem
Zweck
Aufwendungen,
Transport-, Weg-, Arbeits-, und
Materialkosten werden von uns
getragen. Über die Verbesserung
hinausgehende Ansprüche werden
durch
eingeräumt. Verbesserungsarbeiten
werden,
Aufstellungsort, sonst in unseren
Kundendienstwerkstätten, durchge-
führt. Ersetzte Teile gehen in unser
Eigentum über. Es ist jeweils der
Kaufbeleg mit Kauf- bzw. Lieferdatum
vorzulegen.
4. Garantieleistungen bewirken weder
eine Verlängerung der Garantiefrist
noch
Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist
für ausgewechselte Teile endet mit
der Garantiefrist für das ganze Gerät.
5. Weitergehende
Ansprüche, insbesondere solche auf
Ersatz
entstandener Schäden sind – soweit
eine
Haftung
gesetzlich
ausgeschlossen.
6. Durch diese Garantie wird der
Gewährleistungsanspruch
Kunden gegen den Händler, bei dem
er das Gerät gekauft hat, weder
eingeschränkt noch aufgehoben.
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit
dem neuen Gerät und erlauben uns, Sie
darauf aufmerksam zu machen, dass
Ihnen auch nach Ablauf der Garantie
unser Werkskundendienst und unsere
die
Servicepartner gerne mit Rat und Tat
zur Verfügung stehen.
Electrolux Hausgeräte GmbH
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erforderlichen
insbesondere
diese
Garantie
soweit
möglich,
setzen
sie
eine
oder
außerhalb
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nicht
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neue
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