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Brandschutz - Maincor Mainpress Technisches Handbuch

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3.5 Brandschutz

Brandschutz ist im täglichen Leben allgegenwärtig. Aus
diesem Grund gibt es zahlreiche Gesetzte Richtlinien
sowie entsprechende Vorschriften. Die grundsätzliche
Vorschrift findet sich in der Musterbauordnung der
Bauministerkonferenz in der Fassung des Novembers 2002
wieder. Hier definiert der §14, was genau unter Brandschutz
zu verstehen ist.
Das Thema Brandschutz geht jeden etwas an. Der Planer als auch der Verarbeiter müssen über die
jeweils gültigen Normen und Gesetze der Bundesländer informiert sein.
Für Leitungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle sagt §40 der Musterbauordnung:
1. Leitungen dürfen durch raumabschließende Bauteile, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit
vorgeschrieben ist, nur hindurchgeführt werden, wenn eine Brandausbreitung ausreichend lange
nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen hiergegen getroffen sind. Dies gilt nicht:
• für Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2
• innerhalb von Wohnungen
• innerhalb derselben Nutzungseinheit mit nicht mehr als insgesamt 400 m
Geschossen
2. In notwendigen Treppenräumen, in Räumen nach §35 Abs.3 Satz 2 und in notwendigen Fluren
sind Leitungsanlagen nur zulässig, wenn eine Nutzung als Rettungsweg im Brandfall ausreichend
lange möglich ist.
3. Für Installationsschächte und -kanäle gelten Abs. 1 sowie §41 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3
entsprechend.
Nach §40 muss die Anordnung der Leitungen der MLAR/LAR/RbALei entsprechen. Um den
vorbeugenden Brandschutz zu gewährleisten, ist die Wahl der Baustoffe sehr wichtig. Dies regelt die
DIN 4102. Der Planungs- und Montagehelfer für Rohrleitungsanlagen der Firma Rockwool ist dem
Thema angepasst entsprechend groß. Auf der nächsten Seite finden Sie den Auszug des Planungs-
und Montagehelfers, der die MAINCOR Rohre in Verbindung mit Brandschutz beschreibt.
In Bauten, in denen Brandschutzanforderungen bestehen, dürfen Versorgungsleitungen durch
Wände, Decken usw. nur dann hindurchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass eine
Übertragung von Feuer und Rauch nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen hiergegen getroffen
sind. Brandschutzdurchführungen müssen zugelassen und geprüft sein. Es kann sich bei solchen
Durchführungen um Rohrdurchführungen aus einem speziellen Dämmstoff handeln, oder um
Brandschutzmanschetten die bei Wärmezufuhr aufquellen und die Durchführung feuer- und
rauchdicht verschließen.
Technisches Handbuch Mainpress - MAINCOR Rohrsysteme GmbH & Co. KG
§14 MUSTERBAUORDNUNG
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu
errichten, zu ändern und instand zu halten,
dass der Entstehung eines Brandes und
der Ausbreitung von Feuer und Rauch
(Brandausbreitung)
vorgebeugt
und bei einem Brand die Rettung von
Menschen und Tieren sowie wirksame
Löscharbeiten möglich sind.
in nicht mehr als zwei
2
ROHRSYSTEME
wird
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