Personalanforderungen
Elektrofachkraft
Die Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbil-
dung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der
einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage,
Arbeiten an elektrischen Anlagen auszuführen und mög-
liche Gefahren selbstständig zu erkennen und zu ver-
meiden.
Die Elektrofachkraft ist speziell für das Arbeitsumfeld, in
dem sie tätig ist, ausgebildet und kennt die relevanten
Normen und Bestimmungen.
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