Herunterladen Diese Seite drucken

Badu Tec Badu 90 Montage- Und Betriebsanleitung Seite 5

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für Badu 90:

Werbung

2.2 Personalqualifikation und -schulung
Das Personal für Bedienung, Wartung, Inspektion und Montage muß die ent-
sprechende Qualifikation für diese Arbeiten aufweisen. Verantwortungsbereich,
Zuständigkeit und die Überwachung des Personals müssen durch den Betrei-
ber genau geregelt sein. Liegen bei dem Personal nicht die notwendigen
Kenntnisse vor, so ist dieses zu schulen und zu unterweisen. Dies kann, falls
erforderlich, im Auftrag des Betreibers der Maschine durch den Hersteller/Lie-
feranten erfolgen. Weiterhin ist durch den Betreiber sicherzustellen, daß der
Inhalt der Betriebsanleitung durch das Personal voll verstanden wird.
2.3 Gefahren bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann sowohl eine Gefährdung für
Personen als auch für Umwelt und Maschine zur Folge haben. Die Nichtbeach-
tung der Sicherheitshinweise kann zum Verlust jeglicher Schadensersatzan-
sprüche führen.
Im einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise folgende Gefährdungen
nach sich ziehen :
– Versagen wichtiger Funktionen der Maschine/Anlage
– Versagen vorgeschriebener Methoden zur Wartung und Instandhaltung
– Gefährdung von Personen durch elektrische, mechanische und chemische
Einwirkungen
– Gefährdung der Umwelt durch Leckage von gefährlichen Stoffen
– Beschädigung von Einrichtungen und Bauwerken
2.4 Sicherheitsbewußtes Arbeiten
Die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten Sicherheitshinweise, die bestehen-
den nationalen Vorschriften zur Unfallverhütung sowie eventuelle interne Ar-
beits-, Betriebs- und Sicherheitsvorschriften des Betreibers sind zu beachten.
2.5 Allgemeine Sicherheitshinweise für den Betreiber / Bediener
Führen heiße oder kalte Maschinenteile zu Gefahren, müssen diese Teile bau-
seitig gegen Berührung gesichert sein.
Berührungsschutz für sich bewegende Teile (z.B. Kupplung) darf bei sich in Be-
trieb befindlicher Maschine nicht entfernt werden.
Leckagen (z.B. der Wellendichtung) gefährlicher Fördergüter (z.B. explosiv, gif-
tig, heiß) müssen so abgeführt werden, daß keine Gefährdung für Personen
und die Umwelt entsteht. Gesetzliche Bestimmungen sind einzuhalten.
Gefährdungen durch elektrische Energie sind auszuschließen, Einzelheiten
hierzu siehe z.B. in den Vorschriften des VDE und der örtlichen Energieversor-
gungsunternehmen.
2.6 Sicherheitshinweise für Wartungs-, Inspektions- und Montagearbeiten
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, daß alle Wartungs-, Inspektions- und Monta-
gearbeiten von autorisiertem und qualifiziertem Fachpersonal ausgeführt wer-
den, das sich durch eingehendes Studium der Betriebsanleitung ausreichend
informiert hat.
Die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
4
Grundsätzlich sind Arbeiten an der Maschine nur im Stillstand durchzuführen.
Die in der Betriebsanleitung beschriebene Vorgehensweise zum Stillsetzen der
Maschine muß unbedingt eingehalten werden.
Pumpen oder -aggregate, die gesundheitsgefährdende Medien fördern, müs-
sen dekontaminiert werden.
Unmittelbar nach Abschluß der Arbeiten müssen alle Sicherheits- und
Schutzeinrichtungen wieder angebracht bzw. in Funktion gesetzt werden.
Vor der Wiederinbetriebnahme sind die im Abschnitt Erstinbetriebnahme aufge-
führten Punkte zu beachten.
2.7 Eigenmächtiger Umbau und Ersatzteilherstellung
Umbau oder Veränderungen der Maschine sind nur nach Absprache mit dem
Hersteller zulässig. Originalersatzteile und vom Hersteller autorisiertes Zubehör
dienen der Sicherheit. Die Verwendung anderer Teile kann die Haftung für die
daraus entstehenden Folgen aufheben.
2.8 Unzulässige Betriebsweisen
Die Betriebssicherheit der gelieferten Maschine ist nur bei bestimmungs-
gemäßer Verwendung entsprechend Abschnitt 1 – Allgemeines – der Betriebs-
anleitung gewährleistet. In den Datenblättern angegebene Grenzwerte dürfen
auf keinen Fall überschritten werden.
Zitierte Normen und andere Unterlagen
DIN 4844 Teil 1
Sicherheitskennzeichnung; Sicherheitszeichen W 8
Beiblatt 13
DIN 4844 Teil 1
Sicherheitskennzeichnung; Sicherheitszeichen W 9
Beiblatt 14
3.
Transport und Zwischenlagerung
Längere Zwischenlagerung in einer Umgebung mit hoher Luftfeuchtigkeit und
wechselnden Temperaturen ist zu vermeiden. Kondenswasserbildung kann
Wicklungen und Metallteile angreifen. In diesem Fall erlischt die Garantie.
4.
Beschreibung
Die Kunststoffpumpen der Baureihe BADU 90 sind zur Umwälzung des
Schwimmbadwassers in Kombination mit einer entsprechenden Filteranlage
konzipiert. Die medienberührten Kunststoffteile sind überwiegend aus glas-
faserverstärktem Polypropylen PP GF 30 hergestellt und haben damit eine her-
vorragende Korrosionsbeständigkeit gegenüber dem Schwimmbadwasser und
den zur Wasserpflege üblichen Wasserbehandlungsmitteln. Im Pumpengehäu-
se sind keine Inserts enthalten. Damit ist auch das Pumpengehäuse recycling-
fähig.
Die Motorwelle dient gleichzeitig als Pumpenwelle, auf der das Laufrad be-
festigt ist. Als Wellendichtung dient eine Balg-Gleitringdichtung, die auf der
Laufradnabe aus Kunststoff sitzt. Hierdurch ist eine sichere Trennung zwischen
Schwimmbadwasser und Elektromotor gegeben. Durch die Blockbauweise
haben die Pumpen einen geringen Platzbedarf. Sie werden durch Dreh- oder
5

Werbung

loading