COM4 CompactLine-Geräte
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Montage
5.1
Voraussetzungen bei Verbindung mit Feuerstätten und Dunstabzugshauben
Bei raumluftabhängigen
Feuerstätten
FläktGroup PR-2016-0104-DE 2018-01/R3 • Änderungen vorbehalten
Hinweise!
Hier finden Sie Informationen zum Aufstellen und Montieren des Gerätes.
– Das Aufstellen und Montieren dürfen nur Fachkräfte ausführen. Sie müssen auf-
grund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse
besitzen über die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und über die son-
stigen allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen
Regeln.
– Das Gerät muss so aufgestellt werden, dass es nur für autorisiertes eingewiese-
nes Fachpersonal zugänglich ist.
– Die Aufstellung des Gerätes darf nur gemäß der in der mitgelieferten Geräte-
technik dargestellten Ausführung erfolgen.
– Stapelungen von Geräten und gerätefremden Bauteilen sind nicht erlaubt.
– Ausgenommen sind Anlieferungen aus den FläktGroup Werken, bei denen eine
ausreichende Tragfähigkeit berücksichtigt wurde.
•
Beim Kanalanschluss müssen Sie sicherstellen, dass keine Fremdkörper in das
Gerät gelangen können.
•
Ggf. müssen Sie bauseits ein geeignetes Schutzgitter an den Auslass- bzw.
Ansaugöffnungen des Gerätes installieren.
Geräteschaden!
•
Achten Sie beim Betreten von CompactLine-Geräten darauf, dass die
Bodenpaneele nicht belastet werden.
•
Treffen Sie bei Montagearbeiten geeignete Maßnahmen, um die Last auf die
Bodenprofile zu verteilen (z. B. durch Begehroste).
HINWEIS!
In der Planungsphase ist eine Absprache mit dem Bezirksschorsteinfegermeister
notwendig.
Der Funktionsnachweis eines sicheren Betriebes muss durch den Installateur
erbracht und auch von ihm dokumentiert werden
Beim gemeinsamen Betrieb von raumluftabhängigen Feuerstätten und Kompakt-
lüftungen gibt es Einschränkungen:
– der raumluftseitige Unterdruck darf nicht größer als 4 Pa sein
– die raumluftabhängige Feuerstätte muss mit einer nach DIBt zugelassenen
Sicherheitseinrichtung überwacht werden
– die Sicherheitseinrichtung muss im Auslösefall das Lüftungsgerät abschalten
– das für die Feuerstätte erforderliche Außenluftvolumen muss getrennt von der
Lüftungsanlage sichergestellt werden
– für raumlufttechnische Feuerstätten mit Verbrennungsluft aus dem Raum müssen
die örtlichen Vorschriften beachtet werden
– Abgase sind gesondert abzuführen und dürfen nicht dem Kompaktlüftungsgerät zu-
geführt werden!
Es dürfen nur Lüftungsgeräte verwendet werden, die:
– bei allen Betriebsbedingungen einen konstanten Zuluft-und Abluftvolumenstrom
sicherstellen
– bei denen die Frostschutzschaltung über Außenluftvorwärmung oder indirekte
Abluftvorwärmung einen balancierten Betrieb gewährleistet
– der Abluftventilator bei Störung des Zuluftventilators automatisch abschaltet
– die raumseitige Sicherheitseinrichtung im Auslösefall das Lüftungsgerät abschaltet.
ACHTUNG
Montage
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