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Neuson 2000 Betriebsanleitung Seite 7

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Betriebsanleitung DHK 3002 H
Die Nutzlast (siehe Typenschild) darf nicht überschritten werden.
14. Fahren Sie niemals zu knapp an einen Abgrund heran. Die Kante könnte unter dem
Druck des Rades abrutschen. Falls die Kante ausreichend gesichert ist und eine
Barriere ein Abrutschen verhindert, darf näher an den Abgrund herangefahren werden.
Das Fahren mit angehobener und/oder geschwenkter Mulde ist verboten.
15. Schütten Sie kein Material in einen Graben, wenn sich darin Personen aufhalten. Wenn
der Fahrer nicht in den Graben einsehen kann, muß ein Einweiser vorhanden sein.
16. Die Bauarbeiter- sowie die Allgemeine Arbeitnehmernschutzverordnung ist einzuhalten.
Es ist die für Bauarbeiten übliche Kleidung zu tragen. Die Schuhe müssen ausreichend
rutschsicher sein. Beim Auf- und Abstieg sind die rutschsicheren Trittbleche und beide
Handgriffe zu benutzen.
17. Achten Sie stets auf einwandfreien Zustand der Bremsen.
18. Der Diesel-Kraftstoff ist entflammbar. Tanken Sie niemals bei laufendem und
überhitztem Motor
19. Der Dumper besitzt eine Abschleppvorrichtung, ist jedoch keine Zugmaschine und darf
nicht im schwierigen Gelände als Zugmaschine eingesetzt werden. Sollte der Dumper
im Baustellenbereich zum Ziehen verwendet werden, so muß sich in der Mulde ein
Ballast von 25% der Nutzlast befinden,
Das gezogene Gerät plus der Ballast in der Mulde darf jedoch die Nutzlast des
Dumpers nicht überschreiten. Der Abschleppbolzen der Abschleppvorrichtung muß
mittels Sicherungssplint gesichert sein.
20. Der Dumper darf ohne Beleuchtungsanlage nur bei ausreichenden Sichtverhältnissen
gefahren werden, wodurch gewährleistet ist, darß das Gerät sicher gesehen werden
kann. Im Zweifelsfall muß eine Beleuchtungsanlage montiert werden.
21. Wartungs- und Reparaturarbeiten dürfen nur bei ausreichender Beleuchtung
durchgeführt werden.
22. Wo mit herabfallenden Teilen zu rechnen ist darf das Gerät nicht verwendet werden.
Sollte ein Betrieb an einer solchen Stelle erforderlich werden, so ist ein nachträglicher
Schutzaufbau (FOPS) aufzubauen.
23 Die Motorhaube darf nur bei abgestelltem Motor geöffnet werden. Ein Öffnen der
Motorhaube in Bergabstellung und bei Sturm ist verboten. Beide Faktoren könnten ein
Zufallen der Motorhaube bewirken. Die Motorhaube ist durch ein kundenseits
beizustelIendes Vorhangschloß abzusperren.
24. Beim Motorölwechsel ist eine große Auffangwanne zu verwenden. Dabei ist
sicherzustellen, daß durch Öl die Umwelt nicht belastet wird.
25. Wartungsarbeiten dürfen nur bei abgestelltem Motor durchgeführt werden. Der
Zündschlüssel ist abzuziehen. Bei Wegrollgefahr sind die Räder durch Keile zu sichern
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