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7. Anforderungen an Aufstellraum und Schacht / Schornstein
Der Heizkessel sollte vorzugsweise im Kellerraum aufgestellt werden. In Gebäuden müssen Abgas-
leitungen in einem Schacht (F90/F30, L90/L30) angeordnet sein.
· raumluftabhängige Betriebsweise
Bei raumluftabhängigem Betrieb des Heizkessels mit einwandiger Abgasleitung, ist eine Belüf-
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tungsö nung ins Freie, mit einem lichten Querschnitt von 150 cm
bzw. 2 x 75 cm
erforderlich.
Als Entlüftung dient die Hinterlüftungsö nung im Schacht. In der Regel wird die Hinterlüftung
über die Belüftungsblende am Schachteintritt hergestellt, somit ist keine zusätzliche Ö nung im
Schacht erforderlich. Der lichte Abstand von den Außenwandungen der Abgasleitung zu den inne-
ren Schachtwänden muss bei rechteckigen Schächten mindestens 2 cm und bei runden Schächten
mindestens 3 cm betragen.
· raumluftunabhängige Betriebsweise
Bei raumluftunabhängiger Betriebsweise des Kessels erfolgt die Verbrennungsluftversorgung über
eine konzentrische Abgasleitung (LAS) - in der Regel bis zum Schacht. Im Schacht wird anschlie-
ßend ein einwandiges Abgasrohr verwendet. Daher sind bei dieser Betriebsweise im Aufstellraum
keine zusätzlichen Verbrennungsluftö nungen erforderlich.
Bei raumluftunabhängiger Betriebsweise des Capito-Brennwert-Heizkessels mit Ansaugung der
Verbrennungsluft aus einem bestehenden Schacht, muss sichergestellt sein, dass aus dem Schacht
keine Verunreinigungen wie beispielsweise Rußpartikel, Staubbelastungen, brüchige Schornstein-
fugen in den Brennraum gelangen.
Um dem vorzubeugen sollte der Verbrennungsluft-Ansaugschacht grundsätzlich gereinigt wer-
den. Die nach der durchgeführten Reinigung noch verbleibenden geringsten Restmengen an
Feinpartikeln dürften keinen Ein uss auf die Lebensdauer der Brennkammer haben. In solchen
Fällen wird empfohlen, die Brennkammer im ersten Betriebs-Jahr öfter als sonst zu reinigen.