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Acer Aspire 8000 Bedienungsanleitung Seite 29

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Standardlizenzvertrag für den Endbenutzer.
DIESER VERTRAG WIRD BEI FEHLEN EINES SPEZIELLEN LIZENZVERTRAGS DES
SOFTWAREHERSTELLERS VERWENDET. ANDERENFALLS WIRD DIE SPEZIELLE LIZENZ DES
HERSTELLERS VERWENDET.
HINWEIS FÜR DEN ENDBENUTZER: LESEN SIE AUFMERKSAM DEN FOLGENDEN
GESETZLICHEN VERTRAG DURCH. DIE ANWENDUNG DER MIT DEM ACER COMPUTER
GELIEFERTEN PROGRAMME ODER ANDERER MIT DEM ACER COMPUTER VORGELADENEN
SOFTWAREPRODUKTE ("SOFTWARE") BEINHALTET DAS AKZEPTIEREN DER FOLGENDEN
BEDINGUNGEN (ES SEI DENN, DASS ANDERE BESTIMMUNGEN VOM SOFTWAREHERSTELLER
GELIEFERT WURDEN, DIE IN DIESEM FALL GÜLTIG SIND). FALLS DIE BEDINGUNGEN
DIESES VERTRAGS NICHT AKZEPTIERT WERDEN, IST DAS VERSIEGELTE SOFTWAREPAKET
SOFORT AN DEN LIEFERANTEN ZURÜCKZUGEBEN.
1 • Lizenzvergabe. Der Hersteller jedes Softwareprodukts ("Softwarehersteller") gewährt das Recht
auf die nicht übertragbare und nicht ausschließliche, persönliche Nutzung der mit dieser Lizenz
gelieferten Softwarekopie. Der Benutzer willigt daher ein, die Software nur auf ein Einzelsystem in
einem einzigen Sitz für den Nutzungsbedarf zu kopieren. Der Benutzer willigt ein, das mit der Software
gelieferte Papiermaterial nicht zu kopieren. Die vollständige oder teilweise Änderung, Übersetzung,
Verleihung, Vervielfältigung, Übertragung oder Zuweisung der Software oder jegliches zugunsten des
vorliegenden Vertrags gewährtes Recht an beliebige Personen sowie das Entfernen von Hinweisen,
Aufklebern oder Marken des Softwareeigentümers sind strengstens untersagt. Außerdem willigt der
Benutzer mit diesem Vertrag ein, keine auf der Software basierenden, derivaten Arbeiten zu erstellen.
2 • Copyright. Der Benutzer erkennt an, dass kein Recht auf geistiges Eigentum der Software dem
Benutzer übertragen wird. Außerdem erkennt der Benutzer an, dass das Recht und das gesamte
Eigentum der Software im ausschließlichen Besitz des Softwareherstellers oder seiner Lieferanten bleibt
und der Benutzer keinerlei Recht auf die Software erwirbt, mit Ausnahme der vorher ausdrücklich
ausgeführten Erklärungen. Alle Softwarekopien werden die gleichen Eigentumshinweise wie in der
Software enthalten.
3 • Reverse Engineering. Der Benutzer willigt ein, keinen Versuch zu unternehmen, und wenn der
Benutzer eine Gesellschaft ist, größte Anstrengungen zu unternehmen, um zu verhindern, dass die
Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Unternehmens den Versuch unternehmen, die Software vollständig
oder teilweise zu kompilieren, die Übersetzung zu ändern oder zu demontieren. Bei Nichtbeachtung der
o.g. Bestimmungen und Bedingungen oder des Inhalts in diesem Dokument wird automatisch die Lizenz
entzogen und die mit diesem Dokument vom Softwarehersteller gewährten Rechte werden für nichtig
erklärt.
4 • Entschädigungsleistung an Kunden. Der Softwarehersteller übernimmt die volle Verantwortung
und die einzige Entschädigungsleistung an den Kunden wird nach eigenem Ermessen des
Softwareherstellers in folgendem bestehen: (a) Versuch der Korrektur von Fehlern, die als Ursache für
den Defekt angesehen wurden, (b) Ersetzen der Software durch ein vom funktionellen Standpunkt her
gesehen gleichwertiges Produkt oder (c) Kaufpreisrückvergütung nach Rückgabe aller Softwarekopien
und des Begleitmaterials.
5 • Nichthaftung bei Folgeschäden. DER SOFTWAREHERSTELLER ODER ACER WERDEN UNTER
KEINEN UMSTÄNDEN HAFTBAR SEIN FÜR FOLGESCHÄDEN, SONSTIGE ODER ZUFALLSSCHÄDEN, DIE
AUS DEM GEBRAUCH DER SOFTWARE ENTSTANDEN SIND, AUCH WENN DIE MÖGLICHKEIT DIESER
SCHÄDEN VORHERGESEHEN UND MITGETEILT WURDEN.
Einige Rechtssprechungen gestatten keine Zeitbegrenzungen der stillschweigenden Gewährleistungen
oder den Ausschluss oder die Beschränkung bezüglich der Zufalls- oder Folgeschäden; diese
Beschränkungen oder Ausschlüsse könnten daher ungültig sein. Die begrenzte Gewährleistung bietet
spezielle Rechte für den Benutzer, der andere von der jeweiligen Rechtssprechung gewährte Rechte
genießen kann.
6 • Legende der begrenzten Rechte. Falls die Software für eine Regierungsbehörde der Vereinigten
Staaten lizenziert wird, wird sie als Computersoftware für den kommerziellen Gebrauch akzeptiert, die
zusammen mit dem Begleitmaterial den geltenden Beschränkungen unterliegt, und zwar für die
Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung seitens der Regierung der Vereinigten Staaten, ausgedrückt
im Unterparagraph (c)(1)(ii) der Klausel für die Rechte bezüglich der technischen Daten und der
Computerprogramme in DFARS 252.227-7013, Unterparagraph (g)(3)(i) von FAR 52.227-14, Alternate
III, oder in anderen anwendbaren Normen, die beschränkte Rechte betreffen.
7 • Verschiedenes. Der Benutzer willigt ein, die Software nicht ohne die jeweiligen von den
Vereinigten Staaten oder vom ausländischen Staat gelieferten Lizenzen zu exportieren oder wieder zu
exportieren. Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen des Bundesstaates Kalifornien, da diese bei
Verträgen zwischen den Einwohnern Kaliforniens angewandt werden, und es besteht keine
Wahlmöglichkeit anderer gesetzlicher Klauseln. Dieser Vertrag ist vollgültig und ersetzt jegliche
vorherige schriftliche oder mündliche Vereinbarung bezüglich des in diesem Vertrag behandelten
Gegenstandes.
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