7. Entsorgung / Recycling
Altbatterien oder Akkumulatoren dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt
werden. Jeder Verbraucher ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese ordnungs-
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gemäß an den vorgesehenen Sammelstellen zu entsorgen.
Werfen Sie den Laser IR-Aufheller keinesfalls in den normalen
Hausmüll. Entsprechend der EU-Richtlinie 2002/96/EG
über Elektro- und Elektronik-Altgeräte muss das Gerät einer
geordneten Entsorgung zugeführt werden. Sie können
das Produkt an jeder öffentlichen Sammelstelle Ihrer Stadt
oder Gemeinde abgeben.