Allgemeingenehmigung nachdem Gesetzüber
den Betrieb von Hochfrequenzgeräten:
11. Dezember
Aufgrunddes53desGesetzes ü berdenBetrieb von
Hochfrequenzgeräte
n
(WiGBI S. 235), geändert durch Artikel 135 des
Einführungsgesetzes
Ordnungswidrigkeit ( EGOWiG) v om 24 Mai 1968
.
(BGBI
I.S.503,538)und durchArtikel4 Abs.10des
Gesetzes zur Neustrukturierung
Fernmeldewesens und der Deutschen Bundespost
StruktG)
(Post-
vom 08 Juni 1989(BGBI.I S. 1026,
1049),Wirdfürden Betriebvon Mikrowellenherden,
derenArbeitsfrequenzauf einerISM-Frequenzliegt,
eine Allgemeingenehmigung erteilt.
Zur Vermeidungvon Funkstörungenmüssendie
Mikrowellenherde den
des Bundesamtes für Post und Telekommunikation
für die Funkentstörung von Mikrowellenherden"
(212 TV I) entsprechen, vom Bundesamt für
Zulassungen in der Telekommunikation (BZT)
zugelassenund zum Nachwels der Zulassung
beziehungsweise der Einhaltung der genannten
Technischen
Vorschriften
Zulassungsnummer gekennzeichnetsein.
Zur
Information
Mikrowellenherden
ZulassungsurkundeOder ein Merkblatt gemäß
Anhang beizufügen.
Die Allgemeingenehmigunggilt unter folgender
Bedingung und Auflage:
1 . Bedingung:DieMikrowellenherde müssenden
Bestimmungen des 52 entsprechen.
2. Auflage: LiegenAnhaltspunktedafür vor, daß
Mikrowellenherde,die den Bedingungendes 52
,
entsprechen
Funkstörungen v erursachen, s o ist
den Beauftragten d esBundesamtes f ür Postund
Telekommunikation in denverkehrs-üblichenZeiten
der Zutritt zu den Grundstücken, Räumen Oder
Fahrzeugen, auf Oder in denen diese
Mikrowellenherde betrieben werden, zu gestatten.
VerursachenMikrowellenherdet die den Bedingungen
des 52 entsprechen, in besonderen Fällen
Funkstörungen
,
sobehält s ichdasBundesamtfür Post
und Telekommunikationvor, unter Beteiligung der
Betroffenen Maßnahmen zur Beseitigung der
Funkstörungen
an
Mikrowellenherd
Empfangsanlag
e
Oder anbeidenanzuordnen.
Bei Funkstörungen
Aufstellungsort
unter Betriebsbedingungen
durchgeführt. Diese Messungenstimmen nicht
immer
mit den Meßbedingungen
serienmäßig
Typprüfung
Mikrowellenherde
überein,
1991.
51
(HFrG) vom 9, August 1949
zum
Gesetz
des Post- und
52
Technischen Vorsch riften
mit einer
der
Betreiber
ist
Doppel
ein
53
54
dem
veru rsachenden
Oder
an
der
gestö rten
werden
Messungen
für die
hergestellter
Der
Bundesminister
l.
vom
Telekommunikation
Auflagen der Allgemeingenehmigung jederzeit
ergänzen
Allgemeingenehmigung allgemein widerrufen.
Das BundesamtfürPost
2.
ist berechtigtt Mikrowellenherde
über
prüfen, 0b die 5 in 3 genannte Bedingung
eingehalten wird. Bei einem Verstoß gegen die
im 53 genannte Bedingung und Auflage kann
das BundesamtfürPostundTelekommunikation
anordnen,
zu setzen. Darüberhinaus
für
Post
Allgemeingenehmigung
widerrufen,
Funkstörungen
Nach Widerruf der Genehmigung
ein
weiterer
Mikrowellenherde
Betrieb von Hochfrequenzgeräten
1949 eine ordnungswidrige
des Gesetzes
24, Mai 1968 in der Fassung vom 19. Februar 1987
BZT-
(BGBI I S. 602). Das gleiche gilt für den Betrieb
ohne Erfüllung
den
Ordnungswidrigkeit
der
geahndet werden.
sich eine Ordnungswidrigkeit
eingezogen werden.
Die Bestimmungen des 2fin den keine Anwendung
auf Mikrowellenherde,
Allgemeingenehmigung gemäß AmtsblVfg Nr.745/
1988entsprechen, die bis zum Inkrafftreten dieser
Allgemeingenehmigung
worden
sind
Juni 1992 in Betrieb genommen
sie keine Funkdienste
Diese Allgemeingenehmigung
Dezember 1991 an und ersetzt die im Amtsblatt
des
Bundesministers
Fernmeldewesen
AmtsblVfg Nr 745/1988, S. 1599, veröffentlichte
Allgemeingenehmigung.
Hinweise:
1991 veröffentlichte
Geräte der Grenzwertklasse
Mikrowellenherde,
AllgemeingenehmigungnachAnlage1zurAmtsblVfg
243/1991 entsprechen, sind entweder mit dem
am
Funkschutzzeichen
Elektrotechniker
HerstellersOderImporteurs zu versehen.
Die BZT-Zulassungsnummer
Bundesamt
Telekommunikation,
Postfach
100443, D-66004
55
für
kann die Bedingungen
oder
ändern.
undTeIekommunikation
den Mikrowellenherd
kann das Bundesamt
und
Telekommunikation
im
wenn
der
Mikrowellenherd
verursacht.
56
Betrieb
der
nach 58 des Gesetzes über den
Handlung im Sinne
über Ordnungswidrigkeiten
der Bedingung
kann mit einer Geldbuße
Mikrowellen-herde, auf die
bezieht, können
57
die den Bestimmungen
in Betrieb genommen
und darüber
hinaus
noch bis zum 30.
werden,
stören.
58
für
das
am 25. August
Die mit Anlage
1 zur AmtsblVfg
Allgemeingenehmigung
B gilt weiter.
die den Anforderungen
des Verbandes
Oder mit einer Bescheinigung
erteilt das
für
Zulassungsnummer
Saarbrücken
und
Post
und
Er
kann
die
daraufhin zu
außer Betrieb
die
Einzelfall
gemäß
5 ist
betroffenen
vom 9. August
vom
des 53 Die
der
solange
gilt
vom
11
Post-
und
1988
unter
243/
für
der
Deutscher
des
in der