4.5. Das ankommende Amtsgespräch
Ihr Telefon klingelt bei einem ankommenden Amtsruf.
An den Telefonen, an denen Sie den ankommenden Amtsruf hören,
genügt
das
Abheben
des
Hörers,
um
das
Amtsgespräch
entgegenzunehmen.
Ihr Telefon klingelt nicht.
Sie können ein ankommendes Amtsgespräch auch an Sprechstellen
annehmen, die nicht auf Amtsruf eingestellt sind. Wenn Sie den Amtsruf
an einem anderen Telefon hören und sich gerade an einer nicht sig-
nalisierenden Sprechstelle befinden, können Sie auch an dieser
Nebenstelle das Gespräch entgegennehmen. Dazu nehmen Sie an dieser
Nebenstelle den Hörer ab (Sie hören den schnellen Internton) und
drücken bei IWV die Zifferntaste „0" oder betätigen bei MFV die Flash-
Taste.
Sie führen gerade ein Interngespräch
In das laufende Gespräch wird der Aufmerksamkeitston (kurz-kurz)
eingeblendet. Sie beenden das Interngespräch und legen auf. Nun wird
das Amtsgespräch an Ihrem Apparat signalisiert (-sofern das Klingeln bei
Amtsruf eingeschaltet ist-).
Beachten:
Ist eine Nebenstelle als Fax, Modem oder Fax-Modem angemeldet (siehe
Abschnitt 9.1.9. - 9.1.11., Seiten 36 bis 38), können von dieser
Nebenstelle keine Gespräche mit der Ziffer 0 (bzw. der Flash-Taste)
übernommen werden.
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