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Zulassung; Garantie-Urkunde - Gigaset SL350 Bedienungsanleitung

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Zulassung

Dieses Gerät ist für den analogen Telefonan-
schluss im deutschen und luxemburgischen Netz
vorgesehen.
Länderspezifische Besonderheiten sind berück-
sichtigt.
Hiermit erklärt die Gigaset Communications
GmbH, dass der Funkanlagentyp
Gigaset SL350/SL350A der Richtlinie 2014/53/EU
entspricht.
Der vollständige Text der EU-Konformitätserklä-
rung ist unter der folgenden Internetadresse ver-
fügbar:
www.gigaset.com/docs.
In einigen Fällen kann diese Erklärung in den
Dateien "International Declarations of Confor-
mity" oder "European Declarations of Conformity"
enthalten sein.
Bitte lesen Sie daher auch diese Dateien.

Garantie-Urkunde

Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet
seiner Mängelansprüche gegenüber dem Verkäu-
fer eine Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehen-
den Bedingungen eingeräumt:
u Neugeräte und deren Komponenten, die auf-
grund von Fabrikations- und/oder Material-
fehlern innerhalb von 24Monaten ab Kauf
einen Defekt aufweisen, werden von Gigaset
Communications nach eigener Wahl gegen
ein dem Stand der Technik entsprechendes
Gerät kostenlos ausgetauscht oder repariert.
Für Verschleißteile (z. B. Akkus, Tastaturen,
Gehäuse) gilt diese Haltbarkeitsgarantie für
sechs Monate ab Kauf.
u Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der
Geräte auf unsachgemäßer Behandlung und/
oder Nichtbeachtung der Handbücher beruht.
u Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom
Vertragshändler oder vom Kunden selbst
erbrachte Leistungen (z.B. Installation, Konfi-
guration, Softwaredownloads). Handbücher
und ggf. auf einem separaten Datenträger mit-
gelieferte Software sind ebenfalls von der
Garantie ausgeschlossen.
u Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg, mit
Kaufdatum. Garantieansprüche sind innerhalb
von zwei Monaten nach Kenntnis des Garan-
tiefalles geltend zu machen.
u Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die
im Rahmen des Austauschs an Gigaset Com-
munications zurückgeliefert werden, gehen in
das Eigentum von Gigaset Communications
über.
u Diese Garantie gilt für in der Europäischen
Union erworbene Neugeräte. Garantiegeberin
ist die Gigaset Communications GmbH,
Frankenstr. 2a, D-46395 Bocholt.
u Weiter gehende oder andere Ansprüche aus
dieser Herstellergarantie sind ausgeschlossen.
Gigaset Communications haftet nicht für
Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn
und den Verlust von Daten, zusätzlicher vom
Kunden aufgespielter Software oder sonstiger
Informationen. Die Sicherung derselben
obliegt dem Kunden. Der Haftungsausschluss
gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B.
nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen
des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit,
wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder wegen der Verlet-
zung wesentlicher Vertragspflichten. Der
Schadensersatzanspruch für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Scha-
den begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verlet-
zung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder nach dem Produkthaftungs-
gesetz gehaftet wird.
u Durch eine erbrachte Garantieleistung verlän-
gert sich der Garantiezeitraum nicht.
u Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich
Gigaset Communications vor, dem Kunden
den Austausch oder die Reparatur in Rech-
nung zu stellen. Gigaset Communications wird
den Kunden hierüber vorab informieren.
u Eine Änderung der Beweislastregeln zum
Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden
Regelungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie sich
bitte an Gigaset Communications. Die Rufnum-
mer entnehmen Sie bitte der Bedienungsanlei-
tung.
Fragen und Antworten
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Diese Anleitung auch für:

Sl350a

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