Fahrbare Arbeitsbühnen sind im Standard nicht dafür
konstruiert, angehoben oder angehängt zu werden.
Nach Rücksprache mit dem Hersteller kann in bestimm
i
ten Fällen durch Austausch entsprechender Bauteile
eine Ertüchtigung der Konstruktion erfolgen.
Das Verfahren mit Personen und / oder losen Gegen-
ständen auf der Fahrbaren Arbeitsbühne ist nicht
gestattet.
Das Stehen und Bewegen auf ungesicherten Ebe-
nen / Plattformen von Fahrbaren Arbeitsbühnen ist
nicht gestattet.
Das Überbrücken von Fahrbaren Arbeitsbühnen unter-
einander sowie zu anderen Objekten oder Strukturen
ist im Standard nicht gestattet.
Nach Rücksprache mit dem Hersteller kann in bestimm
i
ten Fällen durch Austausch entsprechender Bauteile
eine Ertüchtigung der Konstruktion (Sonder bauform) in
Verbindung mit einem speziell dafür erstellten Stand
sicherheitsnachweis bzw. einer statischen Berechnung
erfolgen.
Für Arbeiten mit Fahrbaren Arbeitsbühnen an bzw. in
der Nähe von elektrischen Anlagen und Freileitungen
sind folgende zusätzliche Hinweise zu beachten.
Der Aufbau und die Verwendung von Fahrbaren Arbeitsbühnen ist nur
gestattet, wenn:
2
ein Freischalten der Anlage erfolgt ist.
2
das Freischalten gegen Wiedereinschalten gesichert wurde.
2
die Überprüfung der Anlage auf Spannungsfreiheit erfolgt ist.
2
benachbarte spannungsführende Teile durch Schutz vorrichtungen
gesichert wurden.
2
für Arbeiten in der Nähe von elektrischen Freileitungen ein aus-
reichender Sicherheitsabstand nach VDE 0105-100 eingehalten
werden kann / wird.
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