Der maximale Abstand zwischen den Plattformen darf
nicht größer als 2,25 m sein. Ausnahme: Der Abstand
zwischen der Aufstellebene (Grund) und der ersten
Plattform. Hier darf der Abstand max. 3,40 m betragen.
Fahrbare Arbeitsbühnen sind durch die Ausgleichs-
spindel oder durch Unterlegen von geeigneten Mate-
rialien lotrecht zu stellen.
Die max. Neigung darf 1 % (in horizontaler Ausrich-
tung = Gerüstlänge / 100) betragen.
Das Verfahren ist nur auf ausreichend tragfähigem
Untergrund mit einer max. Neigung von 4 % (ca. 2,5°),
in Längsrichtung oder über Eck gestattet und darf die
normale Schrittgeschwindigkeit (4 km / h) nicht über-
schreiten. Jeglicher Anprall ist zu vermeiden.
Nach dem Verfahren sind die Lenkrollen durch Nieder-
drücken des Bremshebels zu arretieren.
Bei Verwendung im Freien oder in offenen Gebäuden
sind Arbeiten auf der Fahrbaren Arbeitsbühne bei
Windstärken über 6 nach Beaufort-Skala sofort
einzustellen. Die Fahrbaren Arbeitsbühnen sind bei
genannten Windgeschwindigkeiten oder bei Schicht-
schluss in einen windgeschützten Bereich zu verfah-
ren oder durch andere geeignete Maßnahmen gegen
Umkippen zu sichern.
Ein Überschreiten der Windstärke 6 ist an der spürbaren
i
Hemmung beim Gehen erkennbar. Wenn möglich, sind
außerhalb von Gebäuden verwendete Fahrbare Arbeits
bühnen am Gebäude oder an einer anderen Konstruk
tion sicher zu befestigen. Es ist zu empfehlen, Fahrbare
Arbeitsbühnen zu verankern, falls diese unbeaufsichtigt
bleiben.
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Der Aufstieg zu Fahrbaren Arbeitsbühnen ist nur auf
der Gerüstinnenseite gestattet. Außenaufstiege sind
nicht gestattet.
Das Auf- und Übersteigen von Fahrbaren Arbeitsbüh-
nen untereinander oder von anderen Objekten, Struk-
turen auf Fahrbare Arbeitsbühnen sowie das Springen
auf Belagflächen ist nicht gestattet.
Durch die maximale Belastung der Konstruktion kann
sich die maxi male Anzahl von Personen, die sich
gleichzeitig auf einer Arbeitsebene aufhalten dürfen,
begrenzen. Diese maximale Belastung durch Personen,
Werkzeuge und Material auf der Arbeitsebene ist vorab
zu überprüfen und wenn erforderlich zu begrenzen.
Das nicht Einhalten der maximalen Belastung kann zur
Überlastung und / oder zum Einsturz der Konstruktion
führen. Schwere oder tödliche Verletzungen sind möglich.
Eine Erweiterung der Standhöhe durch Verwendung
von Leitern, Kästen oder anderen Vorrichtungen ist
nicht gestattet.
Das Anheben von schweren Gegenständen durch das
Anbringen und die Verwendung von Hebezeugen an
Fahrbaren Arbeitsbühnen ist nicht gestattet.
Das Anheben von Fahrbaren Arbeitsbühnen durch
mechanische Geräte ist nicht gestattet.