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Verbrennungsluftleitungen - Schmid Lina GT 45 series Montageanleitung

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Bei Kamineinsätzen, die ihre Verbrennungsluft aus dem
Aufstellraum entnehmen (raumluftabhängige Feuerstät-
ten), muss der Betreiber für ausreichende Verbrennungs-
luft sorgen. Bei abgedichteten Fenstern und Türen (z. B.
in Verbindung mit Energiesparmaßnahmen) kann es
sein, dass die Außenluftzufuhr nicht mehr gewährleistet
ist, wodurch das Zugverhalten des Schornsteins beein-
trächtigt werden kann. Dies kann Ihr Wohlbefinden und
unter Umständen Ihre Sicherheit beeinträchtigen.
Gegebenenfalls muss für eine zusätzliche Außenluftzu-
fuhr gesorgt werden, z.B. durch:
Einbau einer Luftklappe in der Nähe des Kamin-
einsatzes.
Verlegung einer Verbrennungsluftleitung nach außen
oder in einen gut belüfteten Raum (ausgenommen
Heizungskeller). Die Kanalmündung ist nach TR OL in
unmittelbarer Nähe des Feuerraums anzulegen.
Insbesondere muss sichergestellt bleiben, dass notwen-
dige Verbrennungsluftleitungen während des Betriebes
der Feuerstätte offen sind.
Beachten Sie die Vorgaben der DIN 18896:
Raumluftabhängige Feuerstätten, die an Abgasanlagen
anzuschließen sind, dürfen in Räumen, Wohnungen
oder Nutzungseinheiten vergleichbarer Größe, aus de-
nen Luft mit Hilfe von Ventilatoren, wie Lüftungs oder
Warmluftheizungsanlagen, Dunstabzugshauben, Abluft-
Wäschetrockner, abgesaugt wird, nur aufgestellt werden,
wenn
ein gleichzeitiger Betrieb der Feuerstätten und der
Iuftabsaugenden Anlagen durch Sicherheitseinrichtun-
gen verhindert wird,
die Abgasabführung durch besondere Sicherheitsein-
richtungen überwacht wird,
anlagentechnisch sichergestellt ist, dass während des
Betriebs der Feuerstätte kein gefährlicher Unterdruck
entstehen kann.
Beispiele geeigneter Einrichtungen sind Temperaturü-
berwachung, Differenzdrucküberwachung, Fensterkon-
taktschalter und Volumenstromüberwachung jeweils mit
einem bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis.
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Punkt 8 Abb. 2
1 = Kamineinsatz
2 = Verbrennungsluftleitung
3 = Absperrvorrichtung. Die Stellung auf / zu
muss am Bedienungshebel erkennbar sein!

9. Verbrennungsluftleitungen

Für die brandschutztechnischen Anforderungen an die
Verbrennungsluftleitungen sind die Vorschriften der
jeweiligen Landesbauordnung maßgebend.
Verbrennungsluftleitungen in Gebäuden mit mehr
als zwei Vollgeschossen und Verbrennungsluftleitun-
gen, die Brandwände überbrücken, sind so herzustellen,
dass Feuer und die Abgase nicht in andere Geschosse
oder Brandabschnitte übertragen werden können.
Die Verbrennungsluftleitung muss unmittelbar am
offenen Kamin eine Absperrvorrichtung haben. Die Stel-
lung des Absperrventils muss erkennbar sein.
Befinden sich andere Feuerstätten in den Aufstell-
räumen oder in Räumen, die mit Aufstellräumen
in Verbindung stehen, müssen besondere Sicher-
heitseinrichtungen die vollständige Offenstellung der
Absperrvorrichtung sicherstellen, solange die Absperr-
vorrichtung nach Abschnitt B oder die Feuerraumöff-
nung durch Feuerraumtüren, Jalousien oder dergleichen
nicht vollständig geschlossen ist.
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www.schmid.st

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