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Bezeichnung Von Kamineinsätzen - Schmid Lina GT 45 series Montageanleitung

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Offene Kamine dürfen nicht aufgestellt werden:
in Treppenhäusern, außer in Wohngebäuden mit nicht
mehr als zwei Wohnungen,
in allgemein zugänglichen Fluren oder
in Räumen, in denen leicht entzündliche oder explo-
sionsfähige Stoffe oder Gemische in solcher Menge ver-
arbeitet, gelagert oder hergestellt werden, dass durch
Entzündung oder Explosion Gefahren entstehen.
in Räumen oder Wohnungen, die durch Lüftungsan-
lagen oder Warmluftheizungen mit Hilfe von Ventilatoren
entlüftet werden. Es sei denn, die gefahrlose Funktion
des offenen Kamins ist sichergestellt.
Der Betrieb von offenen Kaminen wird nicht gefährdet,
wenn
die Anlagen nur Luft innerhalb eines Raumes
umwälzen,
die Anlagen Sicherheitseinrichtungen haben, die
Unterdruck im Aufstellraum selbsttätig und zuverlässig
verhindern, oder
die für die offenen Kamine erforderlichen Verbren-
nungsluftvolumenströme und die Volumenströme der
Entlüftungsanlagen (trotz Verstellung oder Entfernung
leicht zugänglicher Regeleinrichtungen von Entlüftungs-
anlagen) insgesamt keinen größeren Unterdruck in den
Aufstellräumen der offenen Kamine und den Räumen
des Lüftungsverbundes als 0,04 mbar verursachen.
5. Schornstein
Jeder Kamin mit einem offenem Feuerraum benötigt
einen eigenen Schornstein.
Jede Kaminanlage mit einer selbstschließenden Tür
(A1) benötigt keinen eigenen Schornstein. Es können bis
zu drei Anlagen an einen Schornstein angeschlossen
werden, sofern die Querschnittsgröße ausreicht.
Die Einbeziehung des zuständigen Bezirkschornstein-
fegermeisters ist in jedem Fall nötig.
Die wirksame Schornsteinhöhe ist bei geschlossenem
Betrieb gerechnet von Mitte Schornsteinanschluss bis zur
Schornsteinmündung über dem Dach (Punkt 5 Abb. 1).
Die einwandfreie Funktion des Kamineinsatzes ist haupt-
sächlich von der wirksamen Schornsteinhöhe und vom
Querschnitt des Schornsteins abhängig.
Punkt 5.1 Abb. 1
6. Bezeichnung von Kamineinsätzen
Bei Kamineinsätzen mit selbstschließenden Feuerraum-
türen (A1) ist ein Anschluss an einen bereits mit anderen
Öfen und Herden belegten Schornstein möglich, sofern
die Schornsteinbemessung gem. DIN EN 13384-1 bzw.
DIN EN 13384-2 dem nicht widerspricht.
Kamineinsätze mit selbstschließenden Feuerraumtüren
müssen – außer beim Anzünden, beim Nachfüllen von
Brennstoff und bei der Entaschung – unbedingt mit ge-
schlossenem Feuerraum betrieben werden, da es sonst
zur Gefährdung anderer, ebenfalls an den Schornstein
angeschlossener Feuerstätten und zu einem Austritt von
Heizgasen kommen kann.
Kamineinsätze ohne selbstschließende Feuerraumtüren
müssen an einen eigenen Schornstein angeschlossen
werden. Der Betrieb mit offenem Feuerraum ist nur unter
Aufsicht statthaft. Für die Schornsteinberechnung ist die
DIN EN 13384-1 bzw. DIN EN 13384-2 anzuwenden.
Die Kamineinsätze sind Zeitbrand-Feuerstätten.
(weitere Erläuterungen auf www.schmid.st)
5
www.schmid.st

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